Bezeichnung für das Land, in dem Waren gewonnen oder hergestellt worden sind. Sind mehrere Länder an der Herstellung einer Ware beteiligt, so ist das Ursprungsland das Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be-oder Verarbeitung der Ware stattgefunden hat, zur Herstellung eines nach wirtschaftlichen Maßstäben neuen Erzeugnisses führte oder eine bedeutende Herstellungsstufe erreicht wurde. Der Ursprung wird bei Bedarf durch ein Ursprungszeugnis (1/J dokumentiert.
Bez. im außenwirtschaftsrechtlichen Sinne für dasjenige Land, in dem Waren des Außenwirtschaftsverkehrs gewonnen oder hergestellt worden sind. Sind mehrere Länder an der Gewinnung oder Herstellung einer Ware beteiligt, dann hat diese ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Betrieb stattgefunden hat. Der Ursprung der Ware wird durch das Ursprungszeugnis dokumentiert.
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