Einschränkungen des freien internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehrs (Dienstleistung), sollen in der Regel dem Schutz der inländischen Wirtschaft dienen. Es ist zu unterscheiden zwischen tarifären Handelshemmnissen: -. Ein- und Ausfuhrkontingenten, Ein- und Ausfuhrzöllen etc. sowie nichttarifären Handelshemmnissen: Zulassungsvorschriften, administrativen Vorschriften, technischen Normen, steuerlichen Regelungen (z. B. Befähigungsnachweis, Reinheitsgebot) etc.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Jede Einschränkung des internationalen Freihandels. entweder durch Zölle oder durch Sanktionen, aber auch durch unterschiedliche Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen.
[s.a. Protektionismus]
Handelshemmnisse sind generell Beeinträchtigungen des freien internationalen Güter- und Leistungsaustauschs, die aus einem aktiven Handeln des Staates oder zumindest einer passiven Billigung von Aktionen resultieren, die den internationalen Wirtschaftsverkehr behindern. Im Gegensatz zu natürlichen Hemmnissen, die den Handel beschränken (z.B. Sprachbarrieren), haben Handelshemmnisse stets einen protektionistischen Hintergrund. Handelshemmend wirkt sich die gewollte Ungleichbehandlung, d.h. die Diskriminierung zwischen Inländern und Ausländern oder zwischen einzelnen Ausländem untereinander, aus. Handelshemmnisse widersprechen damit den Grundprinzipien des GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). Seit der 6. GATT-Runde (Welt-handelsrunden), 1964 bis 1967, hat sich die begriffliche Unterscheidung zwischen Zöllen als tarifären Handelshemmnisse und den nicht-tarifären Handelshemmnissen durchgesetzt.
Seit Mitte der fünfziger Jahre ist eine Reduktion der tarifären Hemmnisse zu verzeichnen, während das Ausmaß der nicht-tarifären Hemmnisse in Abhängigkeit von der jeweiligen Konjunktur zu betrachten ist. Die Möglichkeiten zur Durchsetzung nicht-tarifärer Handelshemmnisse bestehen nach wie vor. Hierzu zählen auch die Subventionierung inländischer Unternehmen, wodurch Markteintrittsbarrieren für ausländische Unternehmen geschaffen werden, oder die Subventionierung von Exporten (Subventionen). Auch das Dumping sowie staatliche Auslandsbürgschaften (HERMES) sind Maßnahmen, die den »freien« Handel im Sinne des GATT behindern. Insofern standen Handelshemmnisse (erneut) im Vordergrund der 8. Verhandlungsrunde des GATT (Welthandelsrunden).
Protektionismus
Ein Handelshemmnis ist eine Einschränkung des freien internationalen Warenverkehrs und Dienstleistungsverkehrs (Dienstleistung), sollen in der Regel dem Schutz der inländischen Wirtschaft dienen. Es ist zu unterscheiden zwischen tarifären Handelshemmnissen: Ein- und Ausfuhrkontingenten, Ein- und Ausfuhrzöllen etc. sowie nichttarifären Handelshemmnissen: Zulassungsvorschriften, administrativen Vorschriften, technischen Normen, steuerlichen Regelungen (z. B. Befähigungsnachweis, Reinheitsgebot) etc.
Die protektionistischen Massnahmen, die den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen im Aussenhandel behindern, unterscheiden sich in tarifäre Handelshemmnisse, vor allem Zölle und Abschöpfungen, und in nicht-tarifäre Handelshemmnisse. Letztere sollen, wie auch die tarifären Handelshemmnisse, ausländische Anbieter diskriminieren z.B. durch Kontingente, Einfuhrverbote, freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen, technische Vorschriften (Normen) und Zulassungsbedingungen bei der Einfuhr. Ziel des GATT ist es, die nicht-tarifären Handelshemmnisse nur noch aus zwingenden nicht ökonomischen Gründen zuzulassen.
GATT
Bez. f. alle staatlichen Maßnahmen, die den internationalen Freihandel mit Waren und Dienstleistungen beeinträchtigen. Es wird nach tarifären, nicht tarifären und anthropologischen H. unterschieden. Zu letzteren zählen Aufrufe zum Boykott ausländischer Waren bzw. zum Kauf inländischer Waren (z. B. „buy british") und andere Diskriminierungen.
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