Sammel-Begr. f. Handelshemmnisse steuer- und abgabenpolitischer Natur. Durch diese werden Güter im grenzüberschreitenden Verkehr einer indirekten Steuer- und Abgabenbelastung (und damit einer Verteuerung) unterworfen. Einfuhrsteuern sind v. a. Einfuhrzölle: erhoben als spezifischer (Mengen-) oder Wertzoll; in Form von Abwehr-, Antidumping-, Finanz-, Erziehungs- oder Schutzzoll. Dazu können Zuschlags-, Hafen-, Konsular-, Stempel- und statistische Gebühren sowie sonstige Ausgleichsabgaben kommen. Gegensatz: nicht tarifäre Handelshemnmisse.
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