Gemeinsamer Markt
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Prozeß des Zusammentreffens von Angebot/Verkauf und Nachfrage/Kauf von Konsumgütern und Produktionsmitteln innerhalb der Grenzen einer Volkswirtschaft.
Gesamtheit aller Märkte einer Volkswirtschaft, auf denen im Inland erzeugte oder eingeführte Güter, die für den inländischen Verbrauch bestimmt sind, gehandelt werden. Reimportierte Exportgüter werden dabei ebenso wie reexportierte Importgüter und im Inland produzierte Exportgüter dem Weltmarkt zugeordnet. In einer Volkswirtschaft mit Aussenhandel kann ein Überschussangebot des Binnenmarktes zu Exportangebot bzw. ein Nachfrageüberhang des Binnenmarktes zu Importnachfrage auf dem Weltmarkt führen. Binnen- und Weltmarkt werden hierdurchinterdependent.
Markttypologie, Europäischer Binnenmarkt
Inländisches Wirtschaftsgebiet, innerhalb dessen für die Produktion, den Handel und den Einsatz der Produktionsfaktoren die gleichen ökonomischen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und deshalb ein einheitlicher Markt entstanden ist. Vgl. Europäischer Binnenmarkt. In der EU werden die Begr. Binnenmarkt und Gemeinsamer Markt syn. verwendet.
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