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Markttypologie

Sowohl zur Vereinfachung der empirischen Erfassung als auch zur Entwicklung rea­litätsgerechter Theorien hat es sich als zweckmäßig erwiesen, Markttypen zu bil­den. Die bekannteste Markttypologie ist das Marktformenschema der mikroökonomi­schen Preistheorie. Anhand unterschiedli­cher Merkmale können folgende Marktty­pen voneinander abgegrenzt werden: 1) Zutrittsmöglichkeit Von einem geschlossenen Markt spricht man, wenn der Zutritt auf der Angebots- oder Nachfrageseite einem bestimmten Kreis Vor­behalten ist, z. B. Bahn als Anbieter für Be­förderungsleistungen oder Staat als Nachfra­ger für Rüstungsgüter. Die Gründe hierfür können sein: alleinige Verfügungsmacht über einen oder mehrere Produktionsfakto­ren durch Monopol, durch Rechtsschutz (patentrechtlicher Schutz, Konzession), durch wirtschaftspolitisches (gesetzliches) Verbot der Marktausweitung oder durch un­ternehmenspolitische Maßnahmen zum Aufbau von Marktzutrittsbarneren. Diese können auch durch Marketing, z. B. durch hohe Werbeaufwendungen, errichtet wer­den. Auf einem beschränkten Markt ist eine Teil­nahme nur nach Erfüllung bestimmter Vor­aussetzungen möglich, z. B. Befähigungs­nachweis für das Elektroinstallationsgewer­be. Beschränkte und geschlossene Märkte sind immer auch organisierte Märkte. Orga­nisierte Märkte zeichnen sich dadurch aus, dass das Zusammentreffen von Käufern und Verkäufern nach bestimmten festgelegten Regeln erfolgt. Sie sind überwiegend histo­risch gewachsen und deshalb unsystematisch in unterschiedlichen Rechtsmaterien oder verbindlichen Normen anderer Art anzu­treffen. Einschlägig ist v.a. das Gewerbe­recht. Demgegenüber spricht man von einem offenen Markt, wenn der Marktzutritt jeder­mann freisteht, wie z. B. beim Buchversand- handel. 2) Vollkommenheitsgrad Eine wichtige theoretische Einteilung der Märkte nach qualitativen Merkmalen ist die­jenige in vollkommene und unvollkommene Märkte. Der vollkommene Markt hat hypo­thetischen Charakter. Er stellt eine gedankli­che Konstruktion dar, die einen völlig rei­bungslosen Ablauf des Marktgeschehens und, v.a. bei entsprechender Organisation des Marktes, eine sehr schnelle Bildung des einheitlichen Marktpreises garantiert (Markt). Ein Markt wird als vollkommen bezeichnet, wenn folgende Bedingungen er­füllt sind: fachliche Gleichartigkeit der Güter (Homogenität und Fungibilität), unendlich schnelle Reaktionsgeschwindigkeit, Nicht­vorhandensein räumlicher, zeitlicher, per­sönlicher oder sachlicher Präferenzen, voll­kommene Markttransparenz und Gültigkeit des Handlungsprinzips der Nutzenmaxi­mierung für alle Marktteilnehmer. Als unvollkommen wird ein Markt dann be­zeichnet, wenn eine oder mehrere Bedingun­gen des vollkommenen Marktes nicht erfüllt sind. So wird ein Markt, auf dem heterogene Güter gehandelt werden und die Marktseiten unvollständige Informationen haben, als un­vollkommener Markt bezeichnet. Heteroge­ne (nicht homogene) Güter liegen vor, wenn die angebotenen und miteinander konkur­rierenden Erzeugnisse sich in Art, Qualität, Ausstattung, Verpackung usw. voneinander unterscheiden. Dabei ergeben sich aus Nach­fragersicht auch dann differente Güter, wenn durch besondere Nebenleistungen (guter Kundendienst, Zuverlässigkeit in der Ver­tragsabwicklung), der Ruf einer Firma oder die Markengeltung selbst bei sachlicher Gleichartigkeit der Erzeugnisse unterschied­lich großer Nutzen entsteht. Von einem tem­porär unvollkommenen Markt spricht man dann, wenn die Homogenitätsbedingungen erfüllt sind, die Transparenzbedingungen der vollständigen Information beider Markt­seiten jedoch nicht. Hier kann man eine all­mähliche „Entschleierung“ des an sich voll­kommenen Marktes erwarten. 3) Überschreitung von Staatsgrenzen Von einem Binnenmarkt spricht man, wenn sich der Güteraustausch zwischen Wirt- schaftssubjekten innerhalb der Grenzen ei­nes Staates vollzieht. Durch zunehmende In­ternationalisierung der Wirtschaftstätigkeit und dem Wegfall ökonomischer Grenzbar­rieren tritt eine binnenmarktbezogene Mar- keting-Politik zugunsten einer globalen, grenzüberschreitenden Markt(Segmentie- rungs-)Politik in den Hintergrund (Inter­nationales Marketing). Demgegenüber spricht man von einem Ex­portmarkt, wenn beim Güteraustausch zwi­schen Wirtschaftssubjekten Staatsgrenzen überschritten werden. In diesem Fall hat die Absatzpolitik die relevanten Gegebenheiten des jewedigen fremdstaatlichen Marktes zu erkunden und in entsprechende Marketing- Konzepte im Rahmen eines Export-Marke­ting zu überführen. 4) Wirtschaftsstufe Der Absatzmarkt ist eine Bezeichnung der Wirtschaftstheorie und -praxis für den der Produktion einer Wirtschaftsstufe nachgela­gerten Markt. Der Absatzmarkt stellt die Verbindung jedes Betriebes zu anderen Wirtschaftseinheiten dar. Auf dem Absatz­markt tritt der Betrieb als Anbieter von Haupterzeugnissen sowie Neben- und Ab­fallprodukten auf. Der Absatzmarkt des Ver­käufers (Anbieters) ist für den Käufer (N ach- frager) der Beschaffungsmarkt. Die Analyse eines Absatzmarktes muss neben der Pro­duktanalyse auch die Analyse der Absatzor­gane und Absatzwege beinhalten. Ferner ist die Gesamtnachfrage durch Bedarfsuntersu­chungen zu ermitteln. Schließlich ist die Kenntnis der derzeitigen und künftigen An­gebotskraft der Wettbewerber (Konkur­renzanalyse) erforderlich. Mit Beschaffungsmarkt wird der der Pro­duktion vorgelagerte Markt bezeichnet. Auch der Beschaffungsmarkt ist eine Verbin- dung jedes Betriebes zu anderen Wirtschafts­einheiten. Der Beschaffungsmarkt des Käu­fers (Nachfragers) ist für den Verkäufer (Anbieter) der Absatzmarkt. Auf dem Be­schaffungsmarkt tritt der Betrieb als Nach­frager nach Produktionsfaktoren (Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe), Dienstleistun­gen und Geldkapital auf (Beschaffungs­marketing). In jedem Betrieb sind i. d.R. drei Beschaf­fungsstellen vorhanden, so dass jeder Betrieb auf verschiedenen Beschaffungsmärkten tä­tig ist. So beschafft sich das Unternehmen bspw. auf dem Finanzmarkt (Kapitalbeschaffungsmarkt) die notwendigen finan­ziellen Mittel. Mit dem Begriff Finanzmarkt wird die Gesamtheit der Märkte, auf denen sich Angebot und Nachfrage nach Finanz­mitteln gegenüberstehen, charakterisiert (Allfinanzanbieter). Dabei unterscheidet man zwischen nationalen und internationa­len (z. B. Eurodollarmarkt) Finanzmärkten. Auf den internationalen Finanzmärkten ha­ben sog. Marktfonds an Bedeutung gewon­nen. Marktfonds ist ein Begriff aus der Bank­betriebslehre. Ausführlich spricht man von einem Geldmarktfonds oder einem Kapital­marktfonds, beide sind v. a. in den USA eine verbreitete Form der Geldanlage. Sie werden von Broker-Firmen, anderen Finanzinstitu­tionen und sogar von Kaufhäusern aufgelegt. An Geldmarktfonds können sich auch priva­te Kleinanleger beteiligen. Bei Kapitalmarkt­fonds allgemein stellen die Anleger Geld für die unterschiedlichsten Unternehmens­zwecke zur Verfügung, das dann nach bestimmten Fonds-Grundsätzen als Fonds- Vermögen angelegt wird. Da alle Finanz­märkte der Anlage bzw. Beschaffung fi­nanzieller Mittel dienen, bestehen enge Zu­sammenhänge zwischen den verschiedenen Teilmärkten, die sich in einer weitgehend pa­rallelen Zins- und Kursentwicklung nieder- schlagen. Die Untersuchung des Anbieter- und Nachfragerverhaltens auf diesen Märk­ten ist Gegenstand der Finanzmarkttheorie. Die Beschaffung der Arbeitskräfte erfolgt auf dem Personalbeschaffungsmarkt(Per­sonalmarketing). 5) Legalität Ursprünglich bürgerte sich der Begriff des grauen Marktes (geduldeter Markt) für den Warenverkauf unter Umgehung der vertika­len Preisbindung ein. Heute steht der Begriff generell für Direktverkäufe (Direktabsatz) der Industrie und des Handels (unter Umge­hung herkömmlicher Handelsstufen, insb. des Einzelhandels, zwecks Einsparung einer oder mehrerer Handelsspannen) an den Letztverbraucher, und für Verkäufe des Ein­zelhandels an Letztverbraucher mit Preis­nachlässen, die höher sind als die zulässigen Mengenrabatte und Barzahlungsrabatte (Ra­battpolitik) von 3 %. In der Literatur werden die Begriffe „Umge­hungshandel“, „Beziehungshandel“ und „Direktverkauf“ teilweise synonym verwen­det. Der Terminus grauer Markt umfaßt fol­gende preisgünstige Beschaffungswege der Letztverbraucher: a) Betriebshandel: Bezug von Waren durch die Unternehmung und Verkauf an die Be­legschaft zum Einstandspreis oder zu einem Preis, der geringfügig darüber liegt. b) Belegschaftshandel: Non Belegschafts­mitgliedern während der Arbeitszeit organi­sierter verbilligter Warenbezug und Waren­verkauf nicht unternehmensspezifischer Waren. c) Behördenhandel: eine dem Beleg­schaftshandel vergleichbare Handelstätig­keit von Behördenangestellten während der Dienstzeit und innerhalb der Amtsräume (z. B. verbilligte Sammelbestellung). d) Beziehungshandel: gelegentlicher oder ständiger Direktverkauf insb. von Herstel­lern oder Großhändlern an Letztverbrau­cher aufgrund besonderer Verbindungen dieser zu Mitarbeitern (Verwandte, Bekann­te, Geschäftsfreunde), aber auch ohne solche Beziehungen (z. B. Einkauf der Verbraucher bei C&C-Märkten). Im Gegensatz zum grauen Markt, der durch­aus nicht außerhalb der Legalität stehen muß, ist ein schwarzer Markt ein ungesetzlicher, ein illegaler Markt. Er entsteht insb. in Not­zeiten mit Bewirtschaftung und Kontingen­tierung. Knappe Waren werden illegal und meist zu überhöhten Preisen gehandelt 1) Durchsetzbarkeit der Interessen Von einem Käufermarkt wird dann gespro­chen, wenn im Transaktionsprozeß der Nachfrageseite gegenüber der Angebotsseite ein Übergewicht zugeschrieben wird, d. h. wenn sich die Ziele der Nachfrager eher, leichter oder besser realisieren lassen als die der Anbieter. Die Anbieter müssen tenden­ziell erheblich größere Anstrengungen als die potentiellen Nachfrager unternehmen, um am Marktgeschehen erfolgreich teilnehmen zu können (z. B. in vielen Märkten der Indu­strieländer). Generell kann man formulieren: Ein Angebotsüberschuß (Nachfragedefizit) und damit die Voraussetzung für einen Käu­fermarkt entsteht, wenn das Angebot schnel­ler wächst (langsamer sinkt) als die Nachfra- ge. Von einem Verkäufermarkt wird dann ge­sprochen, wenn der Angebotsseite gegen­über der Nachfrageseite ein Übergewicht an Einfluß zugeschrieben wird, d. h. die Ziele der Anbieter sich eher, leichter oder besser als erwartet realisieren lassen. Die Nachfra­ger müssen tendenziell erheblich größere Anstrengungen als die potentiellen Anbieter unternehmen, um am Marktgeschehen teil­nehmen zu können. Generell kann man for­mulieren: Ein Nachfrageüberschuß (Ange­botsdefizit) und damit die Voraussetzung für einen Verkäufermarkt entsteht, wenn die Nachfrage schnellerwächst als das Angebot. In einem solchen Fall verkörpert nicht der Absatz wie beim Käufermarkt den Engpaß für den Unternehmenserfolg, sondern die Produktionskapazität. 2) Art der Marktteilnehmer Je nach Art der Marktteilnehmer lassen sich nach Ph. Kotier Ö-, P-, W- und K-Märkte voneinander unterscheiden. Der O-Markt besteht aus allen Organen der öffentlichen Verwaltung - des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Kreise - die zum Zweck der Erfüllung der Hauptfunktionen der öf­fentlichen Verwaltung Güter einkaufen oder mieten. Das Beschaffungsverhalten solcher Organisationen ist ein Sonderfall des organi- sationalen Kaufverhaltens und erfordert be­sondere Absatzmaßnahmen seitens der An­bieter, v. a. im Bereich der Preispolitik. Der P-Markt („Producer Market“, „Indu­strial Market“, „Business Market“) besteht aus Unternehmen, die Güter und Dienstlei­stungen mit dem Ziel erwerben, selbst Pro­dukte oder Dienstleistungen hervorzubrin­gen, die an andere verkauft oder vermietet werden. Neben dem O-Markt bildet dieser Markt der gewerblichen Abnehmer einen zweiten wichtigen Nachfragerbereich, bei dem nicht Private als Käufer auftreten, son­dern eben Unternehmen. Die Gewinnung solcher Käufer ist Aufgabe des Investi­tionsgütermarketing. Der W-Markt besteht aus Unternehmen, die Güter zum Zweck der Gewinnerzielung durch Weiterverkauf erwerben (Groß- und Einzelhandelsunternehmen). Statt Sachnutzen produziert der W-Markt Zeit-, Ort- und Besitznutzen. Wiederverkäufer erwerben Güter für den Weiterverkauf sowie Hilfsgü- ter und Dienstleistungen, die sie zur Erfül­lung der Weiterverkaufsfunktion benötigen. Die Gewinnung solcher Nachfrager ist Auf­gabe des handelsgerichteten Marketing der Produzenten. Allen drei Märkten ist gemein, dass sie von Organisationen gebildet werden und deswegen auch unter dem Oberbegriff O-Markt zusammengefaßt werden. Im Gegensatz zu den Ö-, P- und W-Märkten besteht der K-Markt aus allen Einzelperso­nen und Haushalten, die Güter und Dienst­leistungen für den persönlichen Bedarf kau­fen. Daraus folgt, dass sich die K-Märkte von den O-Märkten auch im Hinblick auf Kauf­objekt, Kaufanlaß, Kaufakteur, Kaufzielund Kaufpraktik unterscheiden. K-Märkte wer­den nach verschiedenen Marktsegmentie- rungskriterien weiter unterteilt, z. B. in Se­nioren- bzw. Jugendmarkt o.ä. Ziel­gruppen.          

Literatur:  Kotier, Pb., Marketing-Management, 4. Aufl., Stuttgart 1982.

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