Den Kreditinstituten in Deutschland ist durch das Kreditwesengesetz eine breite Angebotspalette erlaubt. Dies hat u.a. zu der produktdiversifizierenden deutschen Universalbank geführt. Diese bietet aus der langen Liste der in § 1 KWG aufgezählten Bankleistungen (Einlagen- und Girogeschäft, Diskont-, Kredit- und Garantiegeschäft bis hin zum Effekten-, Depot- und Investmentgeschäft) einen umfangreichen Katalog von Finanzdienstleistungen für alle denkbaren Kundengruppen an. Eine Universalbank wird jedoch erst dann zum Allfinanzanbieter, wenn sie in ihr Leistungssortiment Produkte aus dem Repertoire paramonetärer Institute integriert. Umgekehrt entwickelt sich ein paramonetäres Institut zum Allfinanzunternehmen, wenn es auch banknahe Leistungen anbietet. Als Paradebeispiel für die „grenzüberschreitende“ Produktion in Banken erscheint der Sparplan mit Versicherungsschutz, obgleich hier die Produktautonomie zwischen Sparen und Versicherungsschutz gerade noch gewahrt wird. Beispiele für banknahe Leistungen in paramonetären Instituten sind von Versicherungen ausgelegte Darlehen oder die von Bausparkassen außerhalb des kollektiven Bausparens hereingenommenen Mittel, die Vor- und Zwischenfinanzierungskredite der Bausparkassen und schließlich die erleichterten Zugriffsmöglichkeiten auf das Bausparkonto (Dispo 2000). Die Schnittmenge im Leistungsprofil von Versicherungen, Bausparkassen und Banken wurde dadurch deutlich vergrößert. Ein wesentlicher funktioneller Aspekt des Allfinanzkonzeptes liegt im Vertrieb von Finanzdienstleistungen, der wiederum kaum von den in der Bundesrepublik existierenden institutioneilen Beziehungen zwischen den einzelnen Finanzanbietern getrennt werden kann. Die Verknüpfung von Vertriebsnetzen im genossenschaftlichen Verbund und im öffentlich-rechtlichen Bereich des Finanzgewerbes hat durch den Verkauf oder die Vermittlung von Finanzprodukten die „außer Haus“ erstellt wurden, lange Tradition. Durch die Nutzung des Filialnetzes der Banken (Bank-Vertrieb) für den Absatz von Versicherungen und den Außendienst der Versicherungen für den Vertrieb von Bankleistungen entstehen Synergieeffekte (Cross Selling). Distributionspolitisch interessant sind Bausparkassen, die sich als Vertriebspartner von Versicherungen und Banken eignen. Schließlich konzentrieren sich V ermögensverwaltungsgesellschaften und freie Finanzmakler darauf, die breite Produktpalette von Banken, Versicherungen, Bausparkassen und Investmentfonds „aus einer Hand“ zu vertreiben. Aus institutioneller Sicht können die Allfinanzanbieter zwei Gruppen zugeordnet werden. Während der genossenschaftliche Verbund zwischen Banken und paramonetären Instituten sowie der Finanzdienstlei- stungsverbund im öffentlich-rechtlichen Bereich des Finanzgewerbes in die erste Gruppe eingehen, erfaßt die zweite G ruppe j ene B an- ken und paramonetären Institute, die über Kapitalbeziehungen miteinander verflochten sind. Musterbeispiele für die zweite Gruppe sind die Kapitalanlagegesellschaften, die ihre Geschäfte als Töchter von Banken und Versicherungsgesellschaften betreiben bzw. in neuester Zeit die bankeigenen Bauspar- und Versicherungsunternehmen.
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