Zinsabzug beim Ankauf einer noch nicht fälligen Forderung für die Zeitspanne zwischen Ankauf und Fälligkeit. Diskontierung
Diskont ist der Abschlag beim Erwerb von noch nicht fälligen Forderungen, insbesondere von Wechseln. Abschlag bei Forderungen, die vor Fälligkeit zahlungswirksam werden (Beispiel: Diskontkredit).
Diskont kann auch als Kurzfassung von Diskontsatz gebraucht werden.
Diskontierung
Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen. Wird insbesondere beim Ankauf von Wechseln für die Zeit vom Verkaufstag bis zum Fälligkeitstag erhoben, wobei dem Verkäufer des Wechsels die um den Diskont gekürzte Wechselsumme ausbezahlt wird. Angekauft werden in der Regel nur Wechsel mit einer Restlaufzeit von max. drei Monaten. Der dem Verkäufer in Rechnung gestellte Diskontsatz orientiert sich am Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, den diese im Rahmen ihrer Geldpolitik festlegt. Bei bundesbankfähigen Wechseln besteht die Möglichkeit der Rediskontierung in Gestalt des Weiterverkaufs an die Deutsche Bundesbank. Diese rediskontiert den Kreditinstituten bundesbankfähige Wechsel zum Diskontsatz (Zins, den sie für die Rediskontierung erhebt) im Rahmen individuell festgelegter, institutsbezogener Kontingente (Rediskontkontingente), (Diskontüberleitungsgesetz (DÜG))
ist eine Form des Zinses. Während der Zins normalerweise nachträglich gerechnet wird, zieht man den Diskont vorweg vom Nennwert einer verkauften Forderung ab, die innerhalb einer bestimmten Frist fällig ist. Er wird in Prozenten des Nennwerts aufs Jahr bezogen berechnet. Beim Wechsel zieht die Bank den Diskont bei seinem Ankauf ab, da der Kunde den Betrag erhält, bevor der Wechsel fällig ist. Dieser Vorgang heißt Diskontierung.
Um Diskontgeschäft Zwischenzins oder Ab-zinsung (Diskontierung, Wechseldiskont).
2. Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen, die angekauft werden. Der Forderungsverkäufer erhält den um den Zwischenzins verringerten Nominalbetrag ausgezahlt.
3. Abschlag. Ggs.: Prämie.
4. Deport. Auch: Abschlag. Ggs.: Report.
5. Abschlag vom Nennbetrag. Auch: Damnum, Disagio.
6. I.Zusammenh. m. der internationalen Schuldenkrise Abschlag, mit dem Schuldtitel hoch verschuldeter Ländergehandelt werden.
7. Allg.: Abzug von einer Zahlung.
Preis- oder Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen. Beispiele: Deport, Wechseldiskont.
Zins (in Form eines Abschlages vom Nominalbetrag) bei Ankauf noch nicht fälliger Forderungen. Diskontiert eine Bank einen von einem Unternehmer eingereichten Wechsel unter Abzug von Diskont bis zur Fälligkeit zuzüglich Kreditprovision, so mindert dieser Abzug den Gewinn. Es handelt sich um Betriebsausgaben. Steht die Diskontierung dagegen mit keiner Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang, so sind Zinsabzug und Provision weder Betriebsausgabe noch Werbungskosten.
Umsatzsteuerlich ist der Zinsabzug (Diskont) entgeltmindernd, dagegen der Provisionsabzug nicht, da er nicht mit der steuerpflichtigen Leistung an den Wechselgeber (Abnehmer) zu tun hat. Inkassoprovision mindert das umsatzsteuerpflichtige Entgelt ebenfalls nicht. Es ist im Geschäftsverkehr üblich, dass Kaufleute Wechsel auf ihre Kunden ziehen, ohne die Zinsen für die Laufzeit in die Wechselsumme einzubeziehen, die dann auf den reinen Rechnungsbetrag lautet. Dafür wird der bei der Weitergabe an die Bank anfallende Zins- und Provisionsabzug dem Kunden in Rechnung gestellt. Da der Kunde aber nicht nur den Diskont, sondern auch die Provision ersetzt, um die der Betrag — umsatzsteuerl ich — überhaupt nicht gemindert war, ergibt sich insofern eine Erhöhung des vereinnahmten Entgeltes für den Lieferanten (Kostenerstattung), die umsatzsteuerpflichtig ist. Im Übrigen gilt ein Wechsel umsatzsteuerlich erst dann als vereinnahmtes Entgelt, wenn die Gutschriftsanzeige der Bank erfolgt ist. Gibt der Kaufmann einen Wechsel nicht zum Diskont, sondern giriert ihn an einen Lieferanten weiter, so gilt der Betrag gleichwohl als vereinnahmt, und zwar in der Höhe, in welcher der Lieferant das Konto des Giranten erkannt hat.
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