Abzinsung
1. Ankauf von Forderungen gegen einen Abschlag, Diskontkredit,
2. Abzinsung: Verfahren zur Bestimmung des Gegenwartswertes (Ca) eines bestimmten Endkapitals (C) in t Perioden.
In der Investitionstheorie stellt die Diskontierung eine Abzinsung der zukünftigen Einzahlungs- und Auszahlungsreihen zwecks Ermittlung der Barwerte dar.
Diskont
Ankauf einer Forderung, meistens verbrieft als Wechsel, unter sofortigem Abzug der für die Zeit bis zur Fälligkeit vereinbarten Zinsen. Wird das Papier unter dem Vorbehalt der Einlösung angekauft, entspricht der Vorgang wirtschaftlich einem Kreditgeschäft. Wird ohne Rückgriffsrecht angekauft, handelt es sich um ein Factoringgeschäft oder um Forfaitierung. Der Effektivzins des berechneten Diskontsatzes ist gegenüber einem nachträglich berechneten Kreditzins höher, da der Diskont nach Handelsbrauch vom Zukunftswert, d.h. dem Nennwert der künftig fälligen Forderung, berechnet wird, und nicht vom ausgezahlten Wert.
Wechsel
Ankaufeines Wechsels vor dessen Fälligkeit durch eine Bank unter Abzug der Zinsen (Diskont) von der Wechselsumme.
Abzinsung
Wechselankauf durch eine Bank, wobei bei der Gutschrift der Wechselsumme auf dem Konto des Einreichers die Diskontspesen (Zinsen) für die gesamte Laufzeit des Wechsels von der Bank einbehalten und von der gutgeschriebenen Wechselsumme gekürzt werden.
(1) Finanzwesen: Begr. f. d. Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln (seltener von Schecks) unter Abzug des Diskonts. (2) Mathematik: Abzinsung.
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