Zahlungspapiere, die auf Banken gezogen werden, also Schecks und Lastschriften, gelten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nach Buchung auf dem Konto des Kunden erst dann als eingelöst, wenn diese Buchung nicht spätestens am zweiten Geschäftstag nach Belastung von der Bank nicht wieder storniert wird. Auszahlungen an der Kasse bei Schecks bewirken aber eine sofortige Einlösung. Nach der Einlösung eines Inkassopapiers kann dieses dem Vorleger nicht mehr als uneingelöst zurückgegeben werden. Die Einlösungsfristen sind insofern mit den Fristen für die Rückgabe abgestimmt.
Vorhergehender Fachbegriff: Einlagenzertifikate | Nächster Fachbegriff: Einlösungsbeitrag
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|