Satz, zu dem eine Zentralbank v Wechsel diskontiert, d. h. ankauft. Geldpolitik, Diskontierung
Ist der Zinssatz, den die Europäische Zentralbank (EZB) beim Ankauf von Wechseln berechnet. Der Diskontsatz gilt als Grundlage für den Zinssatz, der den Banken beim Ankauf von Wechseln berechnet wird.
Diskontsatz ist der Zinssatz, mit dem die Bundesbank den Abschlag (Diskont) beim Ankauf von bundesbankfähigen Wechseln von Geschäftsbanken berechnet. Er müßte eigentlich Rediskontsatz heißen, da die Wechsel zunächst von Geschäftsbanken diskontiert und erst dann von der Bundesbank rediskontiert werden (Rediskontierung).
Derjenige Zinssatz p. a., welchen die Notenbank beim Ankauf von Wechseln im Rahmen der Diskontberechnung zugrunde legt.
Die Höhe des Diskontsatzes wird von der Zentralnotenbank im Rahmen ihrer Notenbankpolitik festgelegt, wobei sie hiermit versucht, die Marktzinssätze zu beeinflussen.
Die Variierung des Diskontsatzes gilt als das klassische währungspolitische Instrument der Notenbank, wobei in erster Linie auf die vergleichbaren Zinssätze am Geldmarkt abgestellt wird. Im Regelfall bildet der Diskontsatz für diese Zinssätze die Obergrenze. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Zinssatzpolitik der Zentralbank nur sehr begrenzt erfolgreich ist. Insofern hat die Diskontsatzänderung in erster Linie Signalwirkung.
Der Lombardsatz liegt i. d. R. 0,5 bis 2 Prozentpunkte über dem Diskontsatz.
Gültig ab Diskontsatz % p.a. Lombardsatz % p.a.
1990 2. November 6 8½
1991 1. Februar 6½ 9
16. August 7½ 9¼
20. Dezember 8 9¾
1992 17. Juli 8¾ 9¾
15. September 8¼ 9½
1993 5. Februar 8 9
19. März 7½ 9
23. April 7¼ 8½
2. Juli 6¾ 8¼
30. Juli 6¾ 7¾
10. September 6¼ 7¼
22. Oktober 5¾ 6¾
1994 18. Februar 5¼ 6¾
15. April 5 6½
13. Mai 4½ 6
1995 31. März 4 6
25. August 3½ 5½
15. Dezember 3 5
1996 19. April 2½ 4½
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Nr. 5, 1996
Diskont- und Lombardstätze der Deutschen Bundesbank seit 1990
Siehe auch
>>> Bankrate
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Von einer zentralen Notenbank festgelegter Zinssatz, der bestimmt, zu welchem Preis die Notenbank Schuldverschreibungen aufkauft. Er ist eine Art Leitzins für Kredite. >Deutsche Bundesbank, >Leitzins, >Lombartsatz
1. Kurzbezeichnung : Diskont. Auch: Diskontrate, -zins. Der Zinssatz (Zwischenzins), der von Banken im Diskontgeschäft dem Diskont ihnen eingereichter Wechsel zu Grunde gelegt wird. Richtet sich nach der Art der Wechsel, der Bonität der Wechselverpflichteten, der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden und in bestimmtem Masse nach Zinssätzen der Zentralbank und anderen refi-nanzierungssätzen.
2. Zentralbankdiskont(satz). Zinssatz (auch: Banksatz, -rate), den die Zentralbank für das evtl. von ihr betriebene (Re-) Diskontgeschäft festsetzt. Im Rahmen der EWWU ist die geldpolititische Verantwortung auf ESZB bzw. EZB übergegangen. Dabei ist der Diskontsatz als früheres geldpolitisches Instrument der Bundesbank entfallen.
Diskontpolitik
(= Leitzins; Bankrate) Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank beim Ankauf rediskontierungsfähiger Wechsel den Banken in Rechnung stellte. Der Diskont wurde unter Berücksichtigung der Restlaufzeit als Abschlag vom Nominalwert ermittelt. Schon aufgrund der Interdependenz der Preise ergab sich ein Einfluss des Diskontsatzes auf die Zinskonditionen. Doch auch durch Rechtsnorm waren bis zur Aufhebung der Zinsverordnung 1967 bestimmte Sollzinssätze unmittelbar und bestimmte Habenzinssätze der Banken mittelbar an den Diskontsatz gekoppelt. Überdies wurde noch bis Ende 1998 in insgesamt 59 Vorschriften des deutschen Bundesrechts auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zur Dynamisierung der Zinssätze Bezug genommen. Das Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DOG) im Rahmen des Euro-Einführungsgesetzes vom 9.6.1998 setzte deshalb an die Stelle des Diskontsatzes bis 31.12.2001 den sog. -5 Basiszinssatz. Er wird nach Maßgabe des Zinssatzes desjenigen Steuerungsinstruments der Europäischen Zentralbank, der dem Diskontsatz in seiner Funktion und Wirkungsweise am ehesten entspricht festgelegt und von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. Die Bundesbank orientiert sich am Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG-Satz) im Rahmen der Offenmarktpolitik der EZB. Der Diskontsatz war lange Zeit der relevante Satz für die Beurteilung der zinspolitischen Intentionen der Bundesbank am Geldmarkt. In dieser Funktion wurde der Diskontsatz jedoch spätestens seit 1985 mit zunehmender Zentralbankgeldbereitstellung über Wertpapierpensionsgeschäfte von den Wertpapierpensionssätzen abgelöst, die sich zu operativen Leitzinsen entwickelten. Der niedrigste Diskontsatz in der BRD betrug 2,5% (1987, 1996-1998), der höchste 8,75% (1992). Im Gesamtspektrum der den Kreditinstituten im Rahmen ihrer Refinanzierung berechneten Refinanzierungssätze stellte der Diskontsatz den günstigsten Satz für die Beschaffung von Zentralbankgeld dar. Zum Teil honorierte die Zentralbank damit die Dokumentationsund Verwaltungsleistungen ihrer Partner im Diskontgeschäft und bot Ersatz für die unverzinsliche Haltung von - Mindestreserven. Literatur: Deutsche Bundesbank Oktober 1995. Rohde, A. (1985)
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