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Leitzins

1. Bezeichnung für die Höhe des Diskonts der Deutschen Bundesbank (Diskontsatz). 2. Bezeichnung für Eckzins.

Die als geld- und konjunkturpolitisches Instrument von einer Zentralbank eingesetzten Zinsen bezeichnet man auch als Leitzinsen. Sie haben einen entscheidenden Einfluß auf das allgemeine Zinsniveau und damit auf Preise und Konjunktur. Wichtigste Leitzinsen sind die auch als Referenzzinssätze bezeichneten Diskont- und Lombardsatz.

Von der Zentralbank festgelegter und variierter (Haupt-) Refinanzierungszinssatz, da er gewisse bestimmende Funktion für die Zinsen hat, die die Geschäftsbanken für Kredite und Einlagen berechnen; vor allem Bestimmungsgrösse für die Zinsbildung am inländischen Geldmarkt.

Von der Notenbank festgesetzter Zinssatz für Zentralbankgeld, von dessen Höhe Auswirkungen auf das allgemeine Zinsniveau - in erster Linie das Zinsniveau am Geldmarkt - ausgehen. In der Bundesrepublik wirken der Dis-kontsatzunü der Lombardsatz als Leitzins. Bundesbank.

Diskontpolitik, Libor

Die von der Deutschen Bundesbank im Rahmen ihrer Geldpolitik vorgegebenen Zinssätze für die Refinanzierung der Banken. Der erste und auch niedrigste Leitzins ist der Diskontsatz. Der zweite Leitzins ist der an der Obergrenze liegende Lombardsatz für den Lombardkredit. Als dritter Leitzins wird der Zinssatz für die Pensionsgeschäfte angesehen, der zwischen dem ersten und zweiten liegt.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: >Diskontsatz, Lombardsatz

Zins mit einer rechtlich verankerten oder faktischen Orientierungs- bzw. Führungsfunktion für andere Zinssätze. Bis zur Errichtung der Europäischen Währungsunion setzte die - Deutsche Bundesbank autonom den Diskontsatz und den Lombardsatz fest. Der administrative Akt der Währungs- und Notenbank gab den beiden Sätzen hoheitliches Gewicht. Darüber hinaus hatte der Diskontsatz als untere und der Lombardsatz als obere Begrenzung des Zinskorridors am deutschen Geldmarkt kraft Interdependenz der Preise eine gewisse Ausstrahlung auf alle Zinskonditionen. Bis zur Aufhebung der Zinsverordnung 1967 waren durch Rechtsakt bestimmte Sollzinssätze unmittelbar und bestimmte Habenzinssätze mittelbar an den Diskontsatz gekoppelt. Überdies wurde noch bis Ende 1998 in insgesamt 59 Vorschriften des deutschen Bundesrechts auf den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zur Anpassung von Zinssätzen Bezug genommen. Deshalb galt insbes. der Diskontsatz als Leitzins. Das Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz im Rahmen des Euro-Einführungsgesetz vom 9.6.1998 setzte an die Stelle des Diskontsatzes bis 31.12.2001 den Basiszins-Satz. Er wird nach Maßgabe des Zinssatzes desjenigen Steuerungsinstruments der - Europäischen Zentralbank bestimmt, das dem früheren Diskontgeschäft der Bundesbank in seiner Funktion und Wirkungsweise am ehesten entspricht. Mit der Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung vom 10.2.1999 hat die Bundesregierung den Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (LRG-Satz) im Rahmen der -i Offenmarktpolitik des Europäischen Systems der Zentralbanken als Bezugsgröße benannt. Als Leitzinsen, die den Zinskorridor am - Geldmarkt markieren, fungieren im ESZB die Sätze der - Ständigen Fazilitäten: der Spitzenrefinanzierungssatz als Korridorbegrenzung nach oben und der Satz der Ständigen Einlagenfazilität als Korridorgrenze nach unten.

Als Leitzins bezeichnete man den von der Deutschen Bundesbank als nationaler Notenbank festgelegten Zins, i. d. R. waren dies der Diskont-und der Lombardsatz.
Seit Einführung des Euro am 1.1.1999 wird der Leitzins durch die Europäische Zentralbank festgelegt. Er beinhaltet anstelle des bisherigen Diskontsatzes den Basiszinssatz und anstelle des Lombardsatzes den Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität.
Siehe auch: Basiszinssatz, Spitzenrefinanzierungsfazilität, Diskontsatz, Lombardsatz, Europäische Zentralbank

Der von der Zentralbank festgesetzte Zinssatz (in Deutschland früher der Diskontsatz) oder der von großen Geschäftsbanken vorgegebene Zinssatz (in den USA z. B. die Prime Rate), der wesentlich das gesamtwirtschaftliche Zinsniveau bestimmt. Leitzinsen



Zinssätze, die eine Zentralbank festsetzt, um damit die Zinsverhältnisse am Geldmarkt und darüber hinaus auch die allgemeine Zinsentwicklung in einer Volkswirtschaft maßgebend zu beeinflussen (zu „leiten"). Über die L. entscheidet die Zentralbank, zu welchem Zinssatz (Preis) sie den Kreditinstituten Zentralbankgeld zur Verfügung stellt. Die L. zeigen den geldpolitischen Kurs der Zentralbank an. Eine Anhebung der L. erfolgt bei restriktiver, eine Senkung bei expansiver Geldpolitik. Mit der Änderung dieser „Zentralbankzinsen" kommt es auch zur Änderung der anderen (Soll- und Haben-)Zinsen der Kreditinstitute; also der Zinssätze im Kreditgeschäft mit den Nichtbanken. L. in der Europäischen Wirtschaftsund Währungsunion sind seit dem 01.01.1999 die folgenden Zinssätze der EZB: Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität, Zinssatz für die Einlagefazilität.

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