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Fazilitäten

Fazilitäten sind Kreditlinien, die

(1) Korrespondenzbanken jeweils einander einräumen, um so die laufende Geschäftstätigkeit im internationalen Zahlungsverkehr schneller abwickeln zu können;

(2) die am Eurokreditmarkt den Kreditnehmern eingeräumt werden, die sich durch revolvierende Emissionen von Euronotes oder Euro DC\'s mittelfristig finanzieren, wobei die Programme durch Note Issuance Facilities (NIF\'s) oder Varianten (z. B. RUF\'s) unterlegt werden.

Kurzbezeichnung für Kreditfazilität des Internationalen Währungsfonds (IWF). Neben den normalen Ziehungsrechten, den Allgemeinen Kreditvereinbarungen, die der IWF mit der Zehnergruppe 1961 abschloss, und den Swapabkommen der Notenbanken sind in den 60er und 70er Jahren eine Reihe weiterer Sonderfazilitäten entstanden, die vor allem zur Bekämpfung der Zahlungsbilanzprobleme der Entwicklungsländer Verwendung finden sollen.    

Bez. von Kreditfazilitäten oder Kreditlinien von Banken. Zu den F. des Internationalen Währungsfonds zählen neben den (normalen) Ziehungsrechten und den Allgemeinen Kreditvereinbarungen insb. dessen Sonderfazilitäten. S. a. Swapabkommen zwischen den Zentralbanken.

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