(Kreditrahmen) Höchstgrenze eines Kreditspielraums, der von der Bank ihrem Kunden (z. B. Einzelperson oder Unternehmung) eingeräumt wird. Damit ist kein Ausschöpfungsgrad festgelegt. Die ?offene Kreditlinie? ergibt sich aus der Differenz zwischen dem eingeräumten Höchstbetrag und der in Anspruch genommenen Kreditsumme.
1. Grenze, bis zu der eine Bank ihren Kunden Kredit gewährt.
2. Im Außenhandel die Höhe, bis zu der ein Land vom Partnerland Kredit erhalten kann.
Die Kreditlinie ist die Höchstgrenze eines Kreditspielraumes, der zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer vereinbart worden ist. Die offene oder noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem eingeräumten Höchstbetrag und der in Anspruch genommenen Kreditsumme.
ist die Höchstgrenze, bis zu der ein Kreditnehmer Kredit erhält (z.B. »ihr Dispositionskredit beträgt derzeit DM 3 000«). Die nicht ausgenutzte Kreditlinie heißt offene Kreditlinie. Auch zwischen Staaten sowie im innerdeutschen Handel gibt es Kreditlinien im Rahmen gegenseitiger Verrechnungsabkommen (z.B. SWING).
Kreditlimit.
Oft auch Kreditlimit genannt; der Betrag, bis zu dessen Höhe ein Kredit von einem Unternehmen oder einem privaten Kunden in Anspruch genommen werden kann.
Kontokorrentkredit
oder Kreditrahmen. Bez. f. d. Obergrenze, bis zu der ein Kunde eines Kreditinstitutes den ihm eingeräumten Kredit (immer wieder) in Anspruch nehmen kann. K. sind für eine zügige Abwicklung von Auslandsgeschäften bes. bedeutsam: Bei Akkreditivgeschäften (Dokumentenakkreditiven) werden K. für Akkreditivbestätigungen und Negoziierungen eingeräumt. Für die Gewährung von indirekten Garantien im Außenhandel werden vielfach offene K. (nicht ausgeschöpfte Kreditlimits) vorausgesetzt.
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