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Kontokorrentkredit

Überziehungskredit, Form des Bankkredits (x Bank, Kredit). Die Bank räumt dem Inhaber des Kontokorrentkontos eine Kreditlinie ein, bis zu deren Höhe er sein Konto jederzeit überziehen kann. Der beanspruchte Kredit kann jederzeit getilgt werden.

kurzfristiger Kredit in laufender Rechnung (Buchkredit). Formale Grundlage ist die Existenz eines Kontokorrentkontos ( Kontokorrent). Der Kreditnehmer erhält eine bestimmte Kreditlinie (Höchstgrenze für Kreditbeanspruchung) zugesagt. In der Regel gilt diese Zusage für sechs Monate, wird dann aber jeweils prolongiert. Dabei erfolgt die langfristige Zusage in der Erwartung, daß sich das Konto zumindest jeweils einmal während der Abrechnungsperiode ?umschlägt?, d. h. ein Kontostandswechsel erfolgt. Die Begründung für diese Forderung ist darin zu suchen, daß die Banken an einem Einfrieren von Kontokorrentkrediten nicht interessiert sind. Der Kontokorrentkredit eignet sich daher insbesondere als Saisonkredit, Überbrückungs- oder Zwischenkredit. Bei Überschreiten der Kreditlinie ohne vorherige Rücksprache mit der Bank entsteht im entsprechenden Umfang ein Überziehungskredit.
Die Kreditbesicherung erfolgt i. d. R. durch Bürgschaften, Forderungsabtretungen, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen, Verpfändungen von Waren oder Effekten.


Kontokorrentkredite

unter 1 Mio. ? von 1 Mio. ? bis unter 5 Mio. ?

Erhebungszeitraum durchschnittlicher Zinssatz Streubreite durchschnittlicher Zinssatz Streubreite

1995 März 11,25 9,00?12,75 9,27 7,75?11,75

Apr. 11,10 8,75?12,75 8,97 7,50?11,75

Mai 11,03 8,75?12,75 8,80 7,50?11,25

Juni 11,00 8,50?12,75 8,79 7,50?11,00

Juli 10,99 8,50?12,75 8,74 7,50?11,00

Aug. 10,97 8,75?12,75 8,77 7,50?11,25

Sep. 10,68 8,25?12,50 8,49 7,00?11,00

Okt. 10,66 8,25?12,50 8,45 7,00?11,25

Nov. 10,62 8,25?12,50 8,43 7,00?11,25

Dez. 10,52 8,00?12,25 8,32 6,75?11,00

1996 Jan. 10,39 8,00?12,25 8,18 6,50?10,75

Feb. 10,29 8,00?12,25 8,04 6,25?10,75

März 10,28 8,00?12,25 8,07 6,50?10,75

Apr. 10,25 7,75?12,25 7,98 6,25?10,50

Mai 10,11 7,75?12,00 7,89 6,00?10,25

Juni 10,08 7,75?11,75 7,81 6,00?10,25

Juli 10,04 7,75?11,75 7,86 6,00?10,50

Aug. 10,06 7,75?11,75 7,86 6,00?10,50

Sept. 10,05 7,75?11,75 7,87 6,00?10,25

Okt. 10,01 7,75?11,75 7,84 6,00?10,25

Nov. 9,94 7,75?11,75 7,97 6,25?11,00


Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Nr. 1/1996, 1/1997, Nr. 1/1996.
Zinssätze Kontokorrentkredite (in % p.a.), Sollzinsen (Durchschnittssätze und Streubreite)

Die Tilgung vollzieht sich über die Zahlungseingänge auf dem Kontokorrentkonto. Der Kontokorrentkredit ist somit ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument. Die Kosten des Kontokorrentkredits errechnen sich aufgrund der jeweiligen Berechnungsmethode. Folgende Varianten sind denkbar:
(1) Nettozinssatz, der alle Preisbestandteile enthält und i. d. R. 4 bis 6,5 Prozentpunkte über dem Diskontsatz der Notenbank liegt.
(2) Zusätzlich zum Nettozinssatz wird eine Bereitstellungsprovision erhoben.
(3) Sollzinssatz, der 3,5 bis 5,0 Prozentpunkte über dem Diskontsatz der Notenbank liegt. Zusätzlich wird eine Kreditprovision berechnet, die entweder dem Sollzins zugeschlagen oder auf Differenz zwischen Kreditlinie und in Anspruch genommenen Kredit oder auf den Spitzenbedarf der Abrechnungsperiode berechnet wird.

Wurde ein Überziehungskredit in Anspruch genommen, fällt die Überziehungsprovision in Höhe von ca. 1,55 bis 4,5 % p. a. an. Schließlich werden Kontoführungsgebühren und Porti berechnet. Die Wertstellung (Valutierung) beeinflußt außerdem die Kosten nicht unerheblich.
Kontokorrentkredit auch Dispositionskredit, Buchkredit in laufender Rechnung entsteht, wenn der Kreditnehmer bei seinem Kreditgeber (meist Kreditinstitut) im Rahmen eines Kontokorrents auch dann noch in begrenz-
tem Umfang verfügen kann, wenn der Saldo negativ ist. Kurzformel:

Kontokorrentkredit = Negativsaldo des Girokontos.


Der Kontokorrentkredit (Kredit in laufender Rechnung) ist ein Bankkredit, der je nach Bedarf in wechselnder Höhe bis zu einer Höchstgrenze (Kreditlimit) in Anspruch genommen werden kann. Der Kontokorrentkredit hat formal kurzfristigen Charakter (z. B. 6 Monate), steht dem Kreditnehmer jedoch durch laufende Prolongation i. d. R. langfristig zur Verfügung. Rechtliche Grundlagen des Kontokorrentkredit sind neben dem Kreditvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vorschriften des HGB über das Kontokorrent (§§ 355357 HGB). Der Kontokorrentkredit dient vor Konversion allem der Finanzierung des Umsatzprozesses, häufig auch als Saison, Überbrückungs und zwischenfinanzierungskredit. Die Tilgung erfolgt durch Zahlungseingänge im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf dem Kontokorrentkonto. Übliche Kreditsicherheiten sind, sofern der Kontokorrentkredit nicht als Blankokredit vergeben wird, die Verpfändung von Effekten (unechter Lombardkredit), die » Sicherungsübereignung von Maschinen und Vorräten, die Abtretung von Forderungen und Grund pfandrechte. Die Kosten des Kontokorrentkredit setzen sich zusammen aus den Sollzinsen für den in Anspruch genommenen Kreditbetrag, der Kreditprovision für den zugesagten und nicht ausgenutzten Kreditbetrag und der Überziehungsprovision für eine betragsmäßige oder zeitliche Überschreitung des Kreditlimits.

Mittel der kurzfristigen Fremdfinanzierung. Ein Kontokorrentkredit entsteht, wenn ein Kontoinhaber über ein Konto bei einem anderen (i.d.R. einem Kreditinstitut) auch dann noch in einem bestimmten Umfang verfügen kann, wenn das Guthaben zur Bezahlung von Verbindlichkeiten nicht ausreicht. In Höhe des Betrags, in dem der Betroffene sein Konto überzieht, liegt ein Kontokorrentkredit vor. Nach § 355 Abs. 1 HGB entsteht durch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Rahmen der Geschäftsverbindung (i. d. R. mit einem Kreditinstitut) eine laufende Rechnung in Form eines wechselseitigen Schuld- und Guthabenverhältnisses (Kontokorrent), die in regelmässigen Zeitabschnitten durch die Feststellung des Überschusses (Saldo) abgeschlossen wird. Mit der Erreichung des Saldos verlieren die einzelnen im Kontokorrent erfassten Beträge ihre Selbständigkeit. Durch jede Zahlung, die über das Konto läuft, ändert sich der Saldo. Der Kontokorrentkredit ist somit ein Kredit, der vom Kreditnehmer je nach Bedarf bis zum vertraglich vereinbarten Maximalbetrag (Kreditlinie) in Anspruch genommen werden kann. Zwar ist der Kontokorrentkredit formal kurzfristiger Natur, doch steht er bei ständiger Prolongation der Kreditlinie langfristig zur Verfügung, wenn der Kreditnehmer keinen Anlass zur Auflösung des Kreditengagements gibt. Obwohl sich die Höhe des Kredits laufend ändert, hat die Gewährung eines Kontokorrentkredits für den Kreditgeber den Vorteil, einen guten Einblick in die wirtschaftlichen Sachverhalte des Betriebes zu erhalten, ie für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit massgebend sind (z.B. Aufschlüsse über den Kunden- und Lieferantenkreis, über die Höhe der Umsätze mit Kunden und Lieferanten, über regelmässige Zahlungsverpflichtungen durch Daueraufträge). Für einen Betrieb dienen Kontokorrentkredite der Sicherung der Zahlungsbereitschaft vor allem bei Spitzenbelastungen (z.B. bei Lohn- und Gehaltszahlungen). Der Kontokorrentkredit wird, weil er vor allem zur kurzfristigen Finanzierung betrieblich bedingter Auszahlungen in Anspruch genommen wird, auch als Betriebskredit (Betriebsmittel-, Produktions-, Umsatzkredit) bezeichnet. Bei einmaligem Kapitalbedarf handelt es sich um einen Überbrückungskredit; ein Zwischenkredit liegt dann vor, wenn ein Kontokorrentkredit zur Vorfinanzierung von Projekten dient, für die eine langfristige Finanzierung verbindlich zugesagt ist, ohne dass die dazu erforderlichen Mittel bereits (kurzfristig) verfügbar sind. Die Kosten des Kontokorrentkredits sind zwar relativ gross, doch wird sich seine Inanspruchnahme wegen eines kurzfristig hohen Finanzbedarfs u.U. nicht vermeiden lassen. Im übrigen weist der Kontokorrentkredit eine grosse Flexibilität auf, wobei auch die Zinsen nur auf den in Anspruch genommenen Betrag zu zahlen sind. Die durch die Aufnahme eines Kontokorrentkredits entstehenden Kosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: (1)  Sollzinsen für den in Anspruch genommenen Kredit: Verzinst wird der jeweils in Anspruch genommene Kredit (i.d.R. orientiert am Diskontsatz mit einem von der Verhandlungsposition abhängigen Zuschlag - häufig 4-6% p.a.) - bzw. das vorhandene Guthaben (mit einem allerdings sehr viel niedrigeren Zinssatz als dem Kreditzinssatz). Kreditprovision: In Abhängigkeit von der Berechnungsweise handelt es sich um einen Zuschlag zum Sollzins oder um eine Bereitstellungsprovision (Entgelt für die Einräumung einer Kreditlinie).   Kontokorrentkredit Überziehungsprovision: Die Beträge, die ein Kreditnehmer über die eingeräumte Kreditlinie oder über die Kreditlaufzeit hinaus in Anspruch nimmt, werden mit einer Überziehungsprovision (i.d.R. 3-4% p.a.) belegt. (2)  Umsatzprovision und Gebühren: Für die Führung des Kontokorrentkontos wird ein Entgelt - bei einer Umsatzprovision orientiert an der Höhe der Kontoseite mit dem höheren Umsatz (ca. 0,5-2%), bei einer Orientierung an den Postengebühren nach der Anzahl der Buchungsposten (ca. 0,30 DM-0,50 DM) - berechnet. Barauslagen wie z.B. Porti werden gesondert in Rechnung gestellt.

Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 308 ff. Wöhe, G. /Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 218 ff.

Vorhergehender Fachbegriff: Kontokorrentkonto/Girokonto/ laufendes Konto | Nächster Fachbegriff: Kontophon



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