kurzfristiger Kredit zur vorläufigen Finanzierung, der später durch einen langfristigen Kredit oder/und Eigenkapital für die endgültige Finanzierung abgelöst wird, so z. B. bei der Baufinanzierung und Projektfinanzierung ( Überbrückungskredit).
Vorläufige kurzfristige Finanzierung eines an sich längerfristigen Kapitalbedarfs. Eine V. erfolgt z. B. in Zeiten relativ hoher Zinsen, wenn in absehbarer Zukunft ein niedrigeres Zinsniveau für mittel- und langfristiges Kapital erwartet wird; somit in Phasen restriktiver Geldpolitik seitens der Zentralbank. Sie erfolgt auch dann, wenn langfristig gesicherte Mittel (z. B. Bauspardarlehen) noch nicht zur Verfügung stehen. Vgl. Zwischenkredit.
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