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Eigenkapital

Der Kapitalanteil, der den Eigentümern eines Unternehmens gehört, also nicht durch Kredite oder sonstige Geldgeschäfte finanziert wurde. Es sind Mittel, die einem Unternehmen von dessen Eigentümern (Eigentum) unbefristet zur Verfügung gestellt werden. Das Eigenkapital (Reinvermögen) ergibt sich rechnerisch als Differenz von Gesamtvermögen und Gesamtschulden. Während Einzelfirmen und Personengesellschaften ein variables Eigenkapitalkonto führen (Gewinn und Verlust werden direkt dem Eigenkapitalkonto zugewiesen), besitzen Kapitalgesellschaften ein nominell fest vorgegebenes (konstantes) Kapitalkonto, das bei der GmbH als Stammkapital, und bei der Aktiengesellschaft als Grundkapital bezeichnet wird. Zum Eigenkapital zählen neben dem eingezahlten Kapital bei einer AG (Aktiengesellschaft) Grundkapital, bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) Stammkapital genannt, die offenen und stillen Rücklagen sowie ein etwaiger Gewinnvortrag. Gegensatz ist das Fremdkapital. Das Eigenkapital besteht aus finanziellen Mitteln, die dem Unternehmen von seinen Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden. Eigenkapital kann einem Unternehmen von aussen (Kapitalerhöhung durch Einlagen) oder von innen (Verzicht auf Gewinnausschüttung, sog. Gewinnthesaurierung) zugeführt werden.

Berechnung
Bei einer Kapitalgesellschaft errechnet sich das Eigenkapital aus dem gezeichnetes Kapital zuzüglich den Kapitalrücklagen, den Gewinnrücklagen, den Sonderposten mit Rücklageanteil abzüglich der ausstehenden Einlagen auf das gezeichnetes Kapital.

Der Begriff Effektives Eigenkapital umfasst zusätzlich noch stille Reserven. Man unterscheidet ausserdem variables Eigenkapital und konstantes Eigenkapital je nach der Veränderlichkeit.
Das Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital. Beides zusammen ergibt die Bilanzsumme. Das Eigenkapital ist die in der Bilanz ausgewiesene Differenz zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten.

Eigenkapital

Geldmittel bzw. Sachmittel, die dem Eigentümer bzw. den Eigentümern gehören. Rechnerisch ergibt sich das Eigenkapital aus der Differenz zwischen Vermögen und Schulden. Bei der Einzelunternehmung und den Personengesellschaften ergibt sich die Höhe des Eigenkapitals aus der Summe der Kapitalkontosalden der Gesellschafter. Bei Kapitalgesellschaften errechnet sich die Eigenkapitalsumme aus dem Nominalkapital, zuzüglich der offenen Rücklagen und des Gewinnvortrages.

Eigenkapital kann einer Unternehmung auf zwei Arten zugeführt werden:
1. Durch Beteiligungsfinanzierung: Bei Personengesellschaften erfolgt entweder eine Erhöhung der Kapitaleinlagen der Gesellschafter oder Aufnahme eines neuen Gesellschafters. Kapitalgesellschaften geben neue Anteile aus, die entweder von den bisherigen Eigentümern oder von neuen Eigentümern übernommen werden. Bei Aktiengesellschaften spricht man von einer Kapitalerhöhung.
2. Durch Selbstfinanzierung: Damit ist die Einbehaltung von Gewinnen gemeint, was zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt. Voraussetzung dafür ist ein Verzicht der Eigentümer auf Gewinnausschüttung, denn das Eigenkapital steht der Unternehmung nur gegen eine Gewinnbeteiligung in irgendeiner Form zur Verfügung. Das Eigenkapital hat folgende Bedeutung:

Das Eigenkapital hat für die Banken als Fremdkapitalgeber die Funktion der Sicherung des ausgeliehenen Fremdkapitals. Die Höhe des Eigenkapitals ist eine der wesentlichen Komponenten für die Kreditwürdigkeit einer Unternehmung, was auch in der Forderung nach Einhaltung bestimmter vertikaler Finanzierungsregeln zum Ausdruck kommt. Je größer die Summe des Eigenkapitals ist, um so größer ist auch der Kreditspielraum einer Unternehmung.

Für die Liquidität liegt die Bedeutung darin, daß das Eigenkapital von Personengesellschaften sehr variabel ist; bei einer Aktiengesellschaft steht das Eigenkapital wegen der Fungibilität der Aktien dauernd zur Verfügung. Gegensatz Fremdkapital.

Eigenkapital sind, im Gegensatz zum Fremdkapital, eigene Mittel, die der Unternehmung von den Eigentümern von außen durch die Beteiligungsfinanzierung oder von innen durch die Selbstfinanzierung grundsätzlich langfristig zur Verfügung gestellt werden. Das Eigenkapital ergibt sich grundsätzlich als Restgröße, wenn vom Vermögen die Schulden abgezogen werden.

Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften verändert sich das Eigenkapital praktisch laufend durch die Entnahmen, mit denen die Eigenkapitalkonten der Unternehmer belastet werden, sowie durch die jährlichen Gewinnanteile und gegebenenfalls durch die Einlagen, die den Eigenkapitalkonten der Unternehmer gutgeschrieben werden. Das Eigenkapital der Unternehmung ergibt sich hierbei aus der Summe der jeweiligen Bestände der Eigenkapitalkonten der Unternehmer.

Bei den Kapitalgesellschaften setzt sich das Eigenkapital aus mehreren Positionen zusammen. Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 266 Abs. 3 HGB sind auf der Passivseite der Bilanz die folgenden Positionen des Eigenkapitals auszuweisen:

I. Gezeichnetes Kapital;
II. Kapitalrücklage;
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage;
2. Rücklage für eigene Anteile;
3. satzungsmäßige Rücklagen;
4. andere Gewinnrücklagen;
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

Dieses Eigenkapital, welches u.U. noch um die ausstehenden Einlagen und um die eigenen Anteile zu kürzen ist, wird auch als bilanzielles Eigenkapital bezeichnet, weil es aufgrund der Bilanz ermittelt worden ist. Das effektive Eigenkapital, was man erhalten würde, wenn man zum bilanziellen Eigenkapital noch die stillen Rücklagen hinzuzählt, kann nur geschätzt werden. Das Eigenkapital, insbesondere das gezeichnete Kapital, wird oft fälschlicherweise als "Haftungskapital" oder "Garantiekapital" bezeichnet. Den Gläubigern gegenüber haftet nicht das Eigenkapital oder das Nominalkapital, sondern das Gesellschaftsvermögen ist Haftungsgrundlage.

Die einer Unternehmung von ihren Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellten Mittel. Eigenkapital wird dem Unternehmen von außen zugeführt (z. B. sog. ordentliche Kapitalerhöhung gegen Einlagen) oder von innen zugeführt (z. B. Verzicht auf Gewinnausschüttungen, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln). Zum Eigenkapital einer Aktiengesellschaft gehören: Grundkapital. /. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital + Offene Rücklagen + Teile des Sonderpostens mit Rücklageanteil + Bilanzgewinn. /. Bilanzverlust = Bilanzielles Eigenkapital + Stille Rücklagen = Effektives Eigenkapital

Die finanziellen Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens zu dessen Finanzierung aufgebracht werden. Zum Eigenkapital gehören auch die Finanzmittel, die aus erwirtschaftetem Gewinn im Unternehmen verbleiben und nicht an die Eigentümer ausgeschüttet werden. Eigenkapital und Fremdkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital des Unternehmens.

Eigenkapital stellt die einer Unternehmung von ihrem Eigentümer bzw. ihren Anteilseignern üblicherweise langfristig zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel dar. Es dokumentiert den Anspruch der Eigentümer am Vermögen der Gesellschaft und dient zugleich als Haftungsbasis und damit auch der Sicherung des Fremdkapitals. Das Grundkapital bzw. das Stammkapital wird in der Bilanz als Gezeichnetes Kapital ausgewiesen und kennzeichnet damit das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft beschränkt ist (§ 272 Abs. 1 HGB).

Einbehaltene Gewinne (Thesaurierung) werden im Fall konstanter Kapitalkonten nicht dem Gezeichneten Kapital, sondern den- Gewinnrücklagen oder dem Gewinnvortrag zugewiesen. Unter Berücksichtigung der Sonderposten mit Rücklageanteil ergibt sich das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft daher aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, der Gewinnrücklagen, dem Eigenkapitalanteil der Sonderposten mit Rücklageanteil, dem  Jahresüberschuss/bzw. Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres sowie eines evtl. Gewinn-/ bzw. Verlustvortrages. Addiert man zum bilanziell ausgewiesenen Eigenkapital die stillen Reserven, so erhält man das effektive Eigenkapital.  

Im Gegensatz zum Fremdkapital handelt es sich dabei um solche Mittel, die von den Unternehmungseignern zur Unternehmungsfinanzierung aufgebracht oder danach als erwirtschafteter Gewinn in der Unternehmung belassen wurden.

Siehe auch unter Eigenfinanzierung, Garantiekapital, nominelles Eigenkapital.

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