Bilanzverlust (Ggs. Bilanzgewinn) nennt sich diejenige Position auf der Aktivseite einer Bilanz, die sich ergibt. wenn ein Jahresfehlbetrag nicht durch eine Entnahme aus den Rücklagen oder einen Gewinnvortrag ausgeglichen werden kann. Zusammenhänge: Bilanzgewinn.
Der Bilanzverlust ist ein aktienrechtlicher Terminus. Es handelt sich hierbei um eine korrigierte Erfolgsgröße, die in ihrer positiven Ausprägung Bilanzgewinn, in ihrer negativen Ausprägung Bilanzverlust heißt. Ausgangsgröße zur Ermittlung des Bilanzverlustes ist der Jahresüberschuß bzw. Jahresfehlbetrag als ausgewiesenes Jahresergebnis nach Abzug von Steuern. Zunächst wird das Jahresergebnis aus Pos. 28 um einen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahre korrigiert. Berücksichtigt man außerdem die Entnahmen bzw. die Einstellungen in die offenen Rücklagen, erhält man entweder einen Bilanzgewinn als auszuschüttenden Teil des Jahresergebnisses oder einen Bilanzverlust, der nach dem aktienrechtlichen Mindestgliederungsschema (§151 AktG 1965) als letzte Position auf der Aktivseite der Bilanz er scheint.
Aktivposition der Bankbilanz und Position der Bank-GuV-Rechnung. Überschuss der Passiva über die Aktiva in der Jahresbilanz. Er ist hier sowie in der GuV-Rechnung ungeteilt und gesondert auszuweisen. Die HV kann beschliessen, den Verlust ganz oder z. T. auf neue Rechnung vorzutragen, durch Auflösung von Rücklagen auszugleichen oder durch eine Herabsetzung des Grundkapitals zu decken. Ggs.: Bilanzgewinn.
Verlust, Gewinn- und Verlustrechnung
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