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Entnahme



1. Bei einer Unternehmung oder Bank, vor allem als Personengesellschaft, Bezeichnung für den Entzug von Geld - vor allem aus dem dem einzelnen Gesellschafter zustehenden Jahresgewinnanteil - aus dem Betrieb heraus zur Verwendung für Konsum- oder Ersparniszwecke ausserhalb der Unternehmung. Kann bei bestehender Gefahr für die Bank von der BaFin eingeschränkt oder untersagt werden. Ggs.: (Kapital-) Einlage.
2. Bei Banken in der Form von Kapitalgesellschaften Verwendung von Mitteln aus Rücklagen u. a. Eigenkapital-o.ä. Positionen.

Alle Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige seinem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für einen anderen betriebsfremden Zweck im Laufe des Wirtschaftsjahres entnimmt, § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG.

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