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Andere Gewinnrücklagen

Bestimmt die Satzung nicht zwingend die Bildung einer Rücklage, erfolgt der Ausweis nicht unter den   satzungsmässigen Rücklagen, sondem unter den „anderen Gewinnrücklagen”. Siehe auch  Rück-lagen (mit Literaturangaben).

siehe   Andere Gewinnrücklagen.

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