(1) Zwischenkredit;
(2) kurzfristiger Kredit zur Überwindung vorübergehender, überschaubarer und einmaliger Liquiditätsanspannungen (z. B. Saisonkredit). Er wird i. d. R. als grundschuldmäßig abgesicherter Kontokorrentkredit gewährt.
(1) Zwischenkredit, der einer kurzfristigen, vorläufigen Finanzierung dient. (2) Kurzfristiger Kredit, der zur Überwindung eines vorübergehenden, überschaubaren und einmaligen Liquiditätsengpasses dient; z. B. ein Saisonkredit (von einem Unternehmen des Fremdenverkehrsgewerbes in Anspruch genommen). Ein solcher Ü. wird von den Banken i. d. R. als Kontokorrentkredit gewährt; abgesichert z. B. durch Bürgschaft, Grundbucheintragung.
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