Die Ausstattung eines Bau- oder Kaufvorhabens für Immobilien mit entsprechenden Finanzmitteln. Als Hilfsmittel werden von Beratern regelmäßig EDV-gestützte Beratungsinstrumente eingesetzt, da die entsprechenden Programme alle aktuellen Daten und Steuertabellen enthalten. Allgemein gilt eine Baufinanzierung als optimal, wenn die Mittel auch die Nebenkosten abdecken, rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Belastungen aus Kreditverpflichtungen für den Erwerber langfristig tragbar sind. Als „Goldene Faustregel“ kann man sagen, daß etwa ein Viertel bis ein Drittel Eigenmittel vorhanden sein sollten, der Rest mit Bank- oder Versicherungsdarlehen und Bausparmitteln etwa je zur Hälfte gedeckt werden sollte.
Beispiel: Gesamtgestehungskosten
eines Objektes 500.000 EUR
Eigenmittel 150.000 EUR
Bausparmittel (Guthaben und Darlehen) 175.000 EUR
Bankdarlehen 175.000 EUR
Wenn von einem Beleihungswert von rund 400.000 EUR ausgegangen wird, würden die üblichen Beleihungsgrenzen für erstrangige Bankdarlehen bei 240.000 EUR (60 %) und für Bauspardarlehen einschließlich Bankdarlehen von 320.000 EUR (80 %) problemlos eingehalten werden können. Es wird ein Bauspardarlehen von der Hälfte der Bausparsumme unterstellt.
Als Eigenmittel gelten alle Barmittel, die Guthaben auf Bausparverträgen, aber auch in gewissen Grenzen mögliche Eigenleistungen und alle in der Beleihung nachrangige Darlehen, beispielsweise aus öffentlicher Wohnbauförderung, von Verwandten oder vom Arbeitgeber.
Zu den zu finanzierenden Herstellungskosten gehören:
Grundstückskosten nebst Grunderwerbsteuer, Notar- und Erschließungskosten
Baukosten entsprechend der Abrechnung oder der Schätzung durch einen Architekt
Außenanlagen einschließlich der Anschlüsse für Wasser, Strom und Gas
Baunebenkosten wie Architektenhonorar, Behördengebühren. Beim Kauf müssen zum Kaufpreis ebenfalls Nebenkosten wie Gebühren und eventuell eine Maklerprovision berücksichtigt werden.
Als Fremdmittel kommen infrage: Bauspardarlehen, Bankdarlehens Vorausdarlehen, Versicherungsdarlehen und Annuitätszuschlußdarlehen. Bei einer Finanzierung aus einer Hand (Verbundfinanzierung) werden die verschiedenen Darlehen allein mit der Hausbank vereinbart, die die Sicherheiten an die anderen Banken mit entsprechenden Abtretungserklärungen weitergibt. Der Kreditnehmer erspart sich damit Arbeit und evtl. weitere Gebühren, zum Beispiel für eine Beleihungswertermittlung.
Die vielfältigen Möglichkeiten und Formen der kreditmässigen Finanzierung von Baumassnahmen aller Art. Tätig sind in diesem Bereich die meisten Geschäftsbanken, Realkreditinstitute, Bausparkassen und zahlreiche Sonderinstitute. Diese haben dabei z. T. unterschiedliche Funktionen, verschiedene Finanzierungsmodelle entwickelt usw. Prinzipiell dient als Kreditsicherheit die Grundbucheintragung von Grundpfandrechten (meist Grundschuld), meist auf das finanzierte Objekt.
Aufnahme von Kreditmitteln zur Finanzierung eines Bauvorhabens. Zinsaufwendungen sowie Geldbeschaffungskosten sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen voll abzugsfähig, wenn sie für die Zeit vor Beginn der Selbstnutzung angefallen sind.
Bei Mietwohnungen und gemischt genutzten Grundstücken, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, sind Zinsen und Geldbeschaffungskosten in voller Höhe Werbungskosten.
Siehe auch: Schuldzinsen, Tilgung, Tilgungsstreckung
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