angfristiger Bankkredit, den Kreditinstitute den Nichtbanken (leistungswirtschaftlich orientierte Unternehmen sowie öffentliche und private Haushalte) zur Finanzierung ihres Kapitalbedarfs einräumen. Bankdarlehen haben insofern eine hohe Bedeutung, als sie für die privaten Haushalte und für die meisten Unternehmen eine der wenigen Quellen zur Finanzierung durch langfristiges Fremdkapital darstellen. Sie werden aber auch ergänzend von Unternehmen genutzt, die sich ansonsten die langfristigen Fremdkapitalien über die Begebung von Anleihen oder/und die Aufnahme von Schuldschein-Darlehen beschaffen können. Kreditgeber sind die Universalbanken und die Spezialbanken (Realkreditinstitute, Industriebank-Industriekreditbank AG, Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Wegen der Laufdauer und des i. d. R. hohen Volumens werden Bankdarlehen nur gegen dingliche Sicherheiten ( Grundpfandrechte, z. Bankdarlehen Hypothekarkredit, Sicherheitsübereignung von Maschinen, Hinterlegung von Wertpapieren etc.) herausgelegt. Weiterere Besicherungsmöglichkeiten: Sicherheitsübereignung von Warenvorräten, Abtretung von Rechten aus Lebensversicherungsverträgen, aus langfristigen Liefer- und Pachtverträgen, Abtretung von Kundenforderungen; Bürgschaften und Garantien.
Die Laufzeit ist zeitlich fixiert oder variabel. Die Tilgung erfolgt auf Raten- oder Annuitätenbasis, ggf. bei Vorschaltung einer bestimmten Anzahl von Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist entweder fest für die Gesamtlaufdauer oder fest für einen bestimmten Zeitraum mit Zinsanpassungsklausel für den Anschlußzeitraum oder variabel mit/ohne Bindung an Referenzzinssatz.
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