Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Referenzzinssatz

(Referenzzins) Bezeichnung für einen definierten Zinssatz, auf den sich Kreditgeber und -nehmer im Hinblick auf einen vertraglich vereinbarten Kreditzins, dessen Neufestsetzung periodisch den jeweiligen Marktkonditionen entsprechend erforderlich wird, einigen. Der zu zahlende Kreditzins kommt dadurch zustande, daß auf den definierten Referenzzins ein über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg definierter Aufschlag in Form von x Prozentpunkten (z. B. 3 Prozentpunkte) erhoben wird. Sinkt (steigt) der Referenzzins, so verhält sich der vereinbarte Kreditzins in gleicher Wechselbeziehung. Typische Referenzzinssätze z. B. der Diskontsatz (Lombardsatz) der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit dem Kontokorrentkredit ( Lombardkredit), LIBOR und FIBOR bei Floating Rate Notes, LIBOR oder andere Interbank Offered Rates bei Euro-Commercial Papers, Note Issuance Facilities, syndizierten Eurokrediten und allen anderen Formen von Roll-over-Krediten.

Zinssatz, von dem die bei einer Floating-Rate-Note zu zahlenden Zinsen abhängig gemacht werden, z.B. der FIBOR oder der LIBOReferenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist eine Bezugsgröße, die häufig für Verträge, aber auch für Gesetze angewendet wird. Oftmals werden in Verträgen oder bei Vollstreckungstiteln Zinssätze z.B. für den Zahlungsverzug angegeben, die sich auf den Diskont- oder Lombardsatz der jeweiligen Zentralbank beziehen, in Deutschland auf den Diskont- oder Lombardsatz der Bundesbank. Diese Bezugszinssätze nennt man dann Referenzzinssatz.

1. Repräsentativer - meist kurz- bis mittelfristiger - Zinssatz, an dem bzw. an dessen Veränderungen sich andere Zinssätze orientieren, vor allem solche für zinsvariable Schuldtitel wie Floatingratenotes, Rolloverkredite usw. Wichtige Referenzzinssätze sind EURIBOR, EUROLIBOR, ferner die Primerate von US-Banken u.a.
2. Instrument der Marktzinsmethode. Die Wahl dieses Satzes stellt im Hinblick auf seine Vergleichbarkeit mit dem vereinbarten Zinssatz eines zu kalkulierenden Kredits oder einer Einlage auf die Zinsbindungsfrist ab. Alle anderen Merkmale eines Finanzkontrakts wie Volumen, technische Form, Bonität des Schuldners u. a. bleiben bei der Beurteilung des als Referenzzinssatzes auszuwählenden Marktzinses unberücksichtigt. Zulängliche ständige Markttransparenz über die Höhe des Marktzinses besteht nur für den Interbankengeldmarkt und den Markt für festverzinsliche Wertpapiere. Die Zinsvereinbarungen im Bankgeschäft weisen jedoch eine Vielzahl von Varianten auf, die auf dem Geld- und Kapitalmarkt keine Entsprechungen haben, z. B. Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder Kontokorrentkredite. Hier ist es erforderlich, Marktsätze von Finanzkontrakten als Referenz-zinsätze heranzuziehen, die der Bankleistung hins. der Zinsbindung am besten entsprechen. Die praktische Preisgestaltung der Banken weist eine Fülle unterschiedlicher Preistechniken auf. Als preistechnische Preisbestandteile sind z.B. Zins-, Provisionssätze, Disagio und Tilgungsmodalitäten zu nennen, die in ihrem Zusammenwirken den Effektivzins ausmachen. Im konkreten Fall muss daher die Preisgestaltung der Bank in einen einheitlichen, mit dem Marktzins vergleichbaren Zinssatz umgerechnet werden.
3. I.Zusammenh. m. dem Mindestzinssatzverfahren der Konsensusregelung verwendeter Zinssatz.



Durchschnittliche Zinssätze, die an bestimmten Geldmarktplätzen als Durchschnittszins aus Geldangebotskursen (Offered Rate) bzw. Geldnachfragekursen (Bid Rate) gebildet werden.
Beispiele sind:

EURIBOR
(EURO Interbank Offered Rate)
FIBOR
(Frankfurt Interbank Offered Rate)
-HIBOR
(Hongkong Interbank Offered Rate)
LIBID
(London Interbank Bid Rate)
LIBOR
(London Interbank Offered Rate)
-LUXIBOR
(Luxembourg Interbank Offered Rate)
-NIBOR
(New York Interbank Offered Rate)
-PIBOR
(Paris Interbank Offered Rate)
-SIBOR
(Singapore Interbank Offered Rate)
-TIBOR
(Tokyo Interbank Offered Rate) usw. Unter ihnen kommt dem LIBOR die größte Bedeutung zu. Die der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zugehörenden Referenzzinssätze werden ab dem 1.Januar 1999 durch den EURIBOR abgelöst.

(engl. benchmark interest rate, interest reference rate) Referenzzinssätze sind durchschnittliche Zinssätze (Zinsen), die an bestimmten Geldmarktplätzen (Geldmarkt) als Durchschnittszins aus Geldangebotskursen (Offered Rate) bzw. Geldnachfragekursen (Bid Rate) gebildet werden. Beispiele sind: EURIBOR (EURO Interbank Offered Rate) und LIBOR (London Interbank Offered Rate). Unter ihnen kommt dem LIBOR die größte Bedeutung zu.

Vorhergehender Fachbegriff: Referenzwert (der EZB) für das Geldmengenwachstum | Nächster Fachbegriff: Referenzzinssätze



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Aus dem Geld | Gesetz über die Deutsche Bundesbank | Transferbeschränkungen/-verbote

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon