Kündigung
Kündigungsschutz
Zeitspanne, in der Versicherungsverträge gekündigt werden können. Geschieht dies nicht, laufen die Verträge wie vorher weiter. Bei Versicherungsverhältnissen, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, beträgt die Kündigungsfrist wenigstens einen Monat, höchstens drei Monate, jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres. Bei Versicherungsverhältnissen, die für mehr als fünf Jahre eingegangen werden, kann der Vertrag zum Ende des fünften und jedes darauf folgenden Jahres gekündigt werden. Ein besonderes Kündigungsrecht besteht für den Versicherungsnehmer immer dann, wenn sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Höhe der Prämie ändert, ohne dass sich zugleich der Versicherungsumfang verändert. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers das Versicherungsverhältnis kündigen.
Vorhergehender Fachbegriff: Kündigungsdarlehen | Nächster Fachbegriff: Kündigungsfristen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|