Die Bezugsgröße oder die Leistungsart ist der Maßstab der Leistung einer am Produkterstellungsprozeß beteiligten Kostenstelle.
Sie soll die Abhängigkeit der Kostenstellenkosten von der erbrachten Kostenstellenleistung verursachungsgerecht darstellen. In vielen Kostenstellen ist die Bezugsgrößeneinheit die Mitarbeiterstunde oder die Maschinenstunde. Es kann aber auch sein, daß sich die Leistung besser in Stück, Laufmeter, Quadratmeter oder Kilogramm usw. messen läßt.
Gemeinkosten, also solche Kosten, die für mehrere Produkte gleichzeitig anfallen, müssen auf verschiedene Produkte aufgeteilt werden. Hierfür wird ein verbrauchsorientierter Verteilungsschlüssel herangezogen, eine Bezugsgröße.
Beispielsweise lassen sich die Kosten der Telefonzentrale nach Anzahl der Telefonanschlüsse oder nach Anzahl der telefonierten Einheiten an die einzelnen Kostenstellen weiterverrechnen.
Bezugsgröße ist die für einen Betrieb oder einen betrieblichen Teilbereich (Kostenstelle) gewählte Maßgröße für die Leistungsabgabe (Beschäftigung) und für die Kostenverursachung.
Problembeschreibung:
Die Bezugsgröße ist so zu wählen, daß ein möglichst hoher Prozentsatz
der Kosten in bezug auf sie variabel ist; gleichzeitig soll sie ein guter Indikator für die Beschäftigung sein.
Häufig gewählte Bezugsgrößen sind:
(1) output-orientierte (Stück/Monat, Hektoliter/Monat, Tonnen/Monat) und
(2) input-orientierte (Maschinenstunden/Monat, Arbeitsstunden/Monat).
Gelegentlich wählt man auch Hilfsgrößen, zum Beispiel Fertigungslöhne, Materialeinsatz.
Beispiel: Bezuggröße in unterschiedlichen Bereichen :
(jeweils Kostenstelle - Bezugsgröße (Einheit/Monat))
Fertigung - Fertigungsstunden, Maschinenstunden, Schweißstunden
Laboratorien - Anzahl Proben, Anzahl Analysen
Einkauf - Anzahl bearbeitete Angebote, Anzahl Bestellungen, Anzahl geprüfte Rechnungen
mMateriallager oder Fertigungslager - Anzahl Zugänge, Anzahl Abgänge, Mengenmäßiger durchschnittlicher Lagerbestand, Wertmäßiger durchschnittlicher Lagerbestand, Beanspruchte Lagerfläche in m2 , Beanspruchter mLagerraum in m3, ltr oder hltr.
Materialprüfung - Anzahl Proben, Anzahl Analysen
Finanzbuchhaltung - Anzahl Buchungen
Kalkulation - Anzahl Vorkalkulationen, Anzahl Plankalkulationen, Anzahl Nachkalkulationen
Betriebsabrechnung - Anzahl abgerechnete Kostenstellen
Lohnabrechnung - Anzahl Bruttolohnabrechnungen, Anzahl Nettolohnabrechnungen
Schreibbüro - Anzahl DIN A 4-Seiten 1,5-zeilig
Registratur - Anzahl Ablagen
Poststelle - Anzahl Postausgänge
Verkauf - Anzahl bearbeitete Kundenaufträge
Fakturierung - Anzahl Rechnungen, Anzahl Rechnungszeilen
Versand - Anzahl Versandaufträge
Datenverarbeitung - Anzahl Lochkarten, Rechenzeit, Tabellierzeilen
Literatur: W. Kilger, Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung.
siehe auch: Leistungsart
werden für die einzelnen Kostenstellen zur Verrechnung von Gemeinkosten im Rahmen der Kalkulation benötigt. Die Bezugsgröße soll so gewählt werden, daß sie möglichst genau die Zurechnung der Gemeinkosten entsprechend der Kostenverursachung auf die einzelnen Kostenträger oder Aufträge ermöglicht. Deshalb muß zwischen der Bezugsgröße und den Kostenträgern eine möglichst direkte Beziehung gegeben sein. Die Beanspruchung der Kostenstelle durch die Kostenträger muß durch Bezugsgrößeneinheiten ausgedrückt werden können. Wenn die Bezugsgröße z.Bezugsgröße Maschinenlaufzeit darstellt, so werden einem Auftrag entsprechend die Gemeinkosten zuzurechnen sein, die der Beanspruchung der Kostenstelle gemessen in Maschinenlaufzeiten für diesen Auftrag entspricht. Neben diesem Zweck der möglichst genauen Kalkulation dient die Bezugsgröße in einer bestimmten Kostenstelle bei der flexiblen Plankostenrechnung auch der Kostenkontrolle. Die Bezugsgröße muß hier ein Maßstab der Kostenstellenleistung sein. Zu diesem Maßstab müssen die Kosten der Kostenstelle ganz oder teilweise in einer proportionalen oder zumindestens bekannten Abhängigkeit stehen. Diese Abhängigkeit ist besonders für die Planung der Gemeinkosten in der Kostenstelle im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung von Bedeutung. Auch für diesen Zweck muß eine enge Beziehung zwischen der Bezugsgröße und der Kostenverursachung bestehen. Auf dieser Beziehung basiert sowohl die Planung der Gemeinkosten als auch die Kontrolle.
In der Gesundheitswirtschaft: reference
Auf die Bezugsgröße beziehen sich wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung, in der Krankenversicherung z.Bezugsgröße die Einkommensgrenze für die Familienversicherung. Die Bezugsgröße berechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung (durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten) im vorvergangenen Kalenderjahr. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich die Bezugsgröße West (2007: 2.450 Euro monatlich), in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind die Werte unterschiedlich (2007: West 2.450 Euro, Ost 2.100 Euro monatlich).
§ 18 SGB IV
Vorhergehender Fachbegriff: Bezugsfrist | Nächster Fachbegriff: Bezugsgrößenhierarchie
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|