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Kostenstellenkosten

sind Gemeinkosten der Kostenträger, die in der Kalkulation mit Hilfe eines Zuschlagssatzes auf die Produkteinheiten verrechnet werden. Kostenstellenkosten der Hauptkostenstellen werden über Zuschlagssätze unmittelbar den Kostenträgern zugerechnet, während die Kosten der Hilfskostenstellen erst auf die Hauptkostenstellen umgelegt werden müssen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Die Kostenstellenkosten lassen sich einteilen in:

1. Kostenstelleneinzelkosten: Kostenträgergemeinkosten, die einer Kostenstelle ohne Schlüsselung zugerechnet werden können (z.B. Gehalt des Kostenstellenleiters, Telefongebühren, Werkzeugverbrauch)

2. Kostenstellengemeinkosten: Die anteilige Verrechnung von Gemeinkosten setzt eine Schlüsselung voraus (z.B. Aufteilung der Heizkosten auf die Kostenstellen nach beheizter qm-Fläche der Kostenstellen). Zu den Kostenstellengemeinkosten gehören z.B. auch die anteiligen Kosten für die Kostenstelle »Arbeitsvorbereitung (»kalkulatorischer Leitungsanteil).

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