Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung bezieht sich auf solche internen Leistungen, die nicht zu aktivieren, sondern in der Fertigungsperiode abzurechnen sind.
Sie besteht darin, daß man die Kosten der Hilfskostenstellen nach einem bestimmten System auf die Hilfs- und Hauptkostenstellen verteilt, die die Leistungen der Hilfskostenstellen empfangen haben.
Problem:
Das Problem der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung liegt darin, daß zwischen den Hilfskostenstellen ein Geflecht von Lieferungen und Gegenlieferungen bestehen kann.
Das Problem des gegenseitigen Leistungsaustausches läßt sich exakt mit Hilfe des Gleichungsverfahrens lösen; eine beliebig genaue Näherungslösung bietet das Iterationsverfahren. Alle anderen Verfahren berücksichtigen die gegenseitigen Lieferbeziehungen entweder gar nicht oder nur teilweise.
Teilgebiet der Kostenrechnung, das die Aufgabe hat, die innerbetrieblichen Leistungen der Kostenstellen untereinander mengenmäßig zu erfassen, eine Bewertung der innerbetrieblichen Leistungen vorzunehmen und sie als sekundäre Gemeinkosten auf die Kostenstellen weiterzuverrechnen. Die innerbetrieblichen Leistungen werden in mengenmäßigen Dimensionen wie Stück, Kilogramm und dergleichen erfaßt. Um sie verrechnen zu können, müssen die Leistungen in Geldeinheiten ausgedrückt werden. Die hierbei verwendeten Wertarten werden als innerbetriebliche Verrechnungspreise bezeichnet.
Man unterscheidet nach den originären Maßgrößen der Bewertung folgende Arten innerbetrieblicher Verrechnungspreise:
1. Marktpreise
2. Selbstkostenpreise
a) auf der Basis des Anschaffungswerts
b) auf der Basis des Tageswerts
3. Normalpreise (Durchschnittskostenpreise)
4. Grenzkostenpreise
5. Planpreise
(Vgl. Planung der Verrechnungssätze für innerbetriebliche Leistungen.) Für die Verrechnung der innerbetrieblichen Leistung sind folgende Verfahren möglich:
1. Kostenartenverfahren
2. - Kostenstellen-Ausgleichsverfahren
3. Kostenstellen-Umlageverfahren (Stufenleiterverfahren)
4. Kostenträger-Verfahren
5. Gleichungsverfahren
6. Anbauverfahren
Teil des internen Rechnungswesens. Wesentlich in Bankkosten-und Erlösrechnung und Filialkalkulation. Verrechnung der zwischen Abteilungen, Geschäftsstellen usw. der Bank sich vollziehenden Transaktionen bzw. Kostenüber- tragung aller Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen. Bei praktischer Umsetzung zur Begrenzung einer undifferenzierten Kostenumlage sind Probleme zu lösen wie: 1. Bei den innerbetrieblichen Leistungen muss zwischen weitgehend standardisierten sowie nicht standardisierten individuellen Leistungen unterschieden werden. Bei den nicht standardisierten Leistungen (z.B. Serviceleistungen aus dem Stabsbereich) kann eine Verrechnung mit Flilfe von Arbeitsstundensätzen (Personal- und Sachkostenzuschlag) erfolgen, während bei den standardisierten Leistungen fixierte Verrechnungspreise angesetzt werden können. 2. Es bietet sich grunds. die Verrechnung anhand von intern orientierten (kalkulatorischen) Preisen oder extern orientierten Marktpreisen an. Als kalkulatorische Preise kommen die Ansätze von Standardkosten der Vorperiode, aber auch von Plankosten in Frage. Die Verwendung von Marktpreisen setzt jedoch voraus, dass die internen Leistungen unter dem Aspekt eines potenziellen (gleichwertigen) Fremdbezugs entspr. systematisiert werden. Abgesehen von dem Problem einer adäquaten Festlegung der Opportunitätskosten muss berücksichtigt werden, dass sich bei gegebener eigener Kapazitätsvorhaltung durch einen Fremdbezug der Leistungen unmittelbar nur ein begrenzter Kosteneinsparungseffekt erzielen lässt. Für die längerfristige Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist jedoch die Information über das Kostenverhältnis der Eigen- oder Fremderstellung ausgewählter interner Leistungen von Interesse, insb., wenn mit Hilfe der internen Leistungsrechnung Kosteneinsparungspotenziale in nicht unmittelbar an der Erstellung von Marktleistungen beteiligten Bereichen aufgedeckt werden sollen. Dies setzt voraus, dass die Leistungsabgabe generell auch bei den abgebenden Stellen ausgewiesen wird. Eine Möglichkeit hierfür ist z. B. die Verminderung der Kosten einer Kostenstelle um die an anderer Stelle verrechneten Kosten bzw. durch die Gutschrift von Quasierträgen.
hat die Aufgabe, im Rahmen der Kosten- stellenrechnung die Kosten der Hilfskostenstellen (Haupt- und Hilfskostenstellen, Betriebsabrechnungsbogen) entsprechend ihrer Inanspruchnahme durch andere Hilfs- und Hauptkostenstellen auf diese zu verteilen. Jede Kostenstelle muss mit den Kosten für die Leistungen belastet werden, die sie von anderen Kostenstellen empfängt. Die Ermittlung dieser sekundären Gemeinkosten ist zur Realisierung aller drei Aufgaben der Kostenrechnung unerlässlich, denn anderenfalls • ist keine aussagefähige Kostenkontrolle möglich, • ist keine genaue Kalkulation möglich, • sind die massgebenden relevanten Kosten in vielen Fällen nicht feststellbar. Das Problem liegt nun darin, dass die Hilfskostenstellen i. d. R. untereinander Leistungen austauschen. So brauchen z.B. die Reparaturwerkstatt Strom und umgekehrt die Stromstelle Reparaturen. Eine Hilfskostenstelle kann also ihre Leistungen nicht kalkulieren und abrechnungsmässig verteilen, bevor sie weiss, mit welchem sekundären Gemeinkostenbetrag sie von den anderen Hilfskostenstellen belastet wird, deren Leistungen sie selbst in Anspruch nimmt. Umgekehrt können aber diese anderen Hilfskostenstellen ihre Leistungen erst abrechnen, wenn sie die sekundären Gemeinkosten kennen, die ihnen von anderen Hilfskostenstellen belastet werden. Die Interdependenz des innerbetrieblichen Leistungsaustausches erfordert vom theoretischen Standpunkt aus eine simultane Lösung. Diese Lösung liefert das Gleichungsverfahren. Daneben werden in der Praxis der Kostenrechnung sehr häufig das Stufenleiterverfahren und seltener das Anbauverfahren angewandt. Ausserdem werden noch das Sprungverfahren (als eine Synthese von Stufenleiter- und Anbauverfahren) sowie das Hauptkostensteilenverfahren (als ein Verband von Hilfs- und Hauptkostenstellen) als eigenständige Methoden zur Berücksichtigung des interdependenten Leistungsaustausches zwischen den Hilfskostenstellen herangezogen. Die vielen anderen Verfahren sind keine anderen Methoden zur Berücksichtigung des gegenseitigen Leistungsverkehrs, sondern unterscheiden sich in der Art der Verrechnungstechnik (z.B. Ausgleichsverfahren), in der Höhe der verrechneten Kosten, d.h. im Ausmass der Überwälzung (z.B. Kostenartenverfahren), oder in dem ökonomischen Charakter der verrechneten Kosten (z. B. Festpreisverfahren auf Plankostenbasis). Die Interdependenz des Leistungsaustausches zwischen den Hilfskostenstellen muss bei allen diesen Verfahren in der einen oder anderen der oben beschriebenen Weisen erfasst werden, nämlich entweder gar nicht oder nur teilweise oder vollkommen. Das gilt auch für die Abrechnung der sog. Gemeinkostenaufträge, bei denen Hauptkostenstellen nicht aktivierbare Leistungen für andere Kostenstellen erbringen, also wie Hilfskostenstellen arbeiten. Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.
(engl. internal cost allocation) Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung (Sekundärkostenrechnung) verteilt im Rahmen der Kostenstellenrechnung periodenbezogen die Kosten der Hilfskostenstellen auf andere Hilfs und Hauptkostenstellen entsprechend der Inanspruchnahme der innerbetrieblich erstellten Leistungen von den leistungssendenden Kostenstellen. Zur Verrechnung der Kosten werden Leistungsarten (Bezugsgrößen der Kostenstellen) gebildet, die eine möglichst verursachungsgerechte Kostenverteilung ermöglichen. Ausgehend von den Primärkosten (= aus der Kostenartenrechnung in die Kostenstellenrechnung übernommene Kostenträgergemeinkosten) werden die Kostenstellen, entsprechend den von anderen Kostenstellen empfangenen innerbetrieblichen Leistungen, zusätzlich mit Sekundärkosten belastet. Primär und Sekundärkosten einer jeden Stelle bilden zusammen die Gesamtkosten der Stelle. Werden von den Gesamtkosten der Stelle die an anderen Kostenstellen verrechneten Sekundärkosten subtrahiert, erhält man die Endkosten der Kostenstelle, die schließlich im Rahmen der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger weiter belastet werden. Als problematisch kann sich erweisen, dass die Hilfskostenstellen untereinander innerbetriebliche Leistungen austauschen. Bei dem Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung wird demzufolge einerseits zwischen exakten Verfahren, die die wechselseitigen Leistungsbeziehungen zwischen den Kostenstellen vollständig berücksichtigen und dadurch die Hilfskostenstellen zu 100 % entlasten (Endkosten = 0), und andererseits nicht xakten Verfahren, die den Leistungsaustausch zwischen den Kostenstellen unvollständig abbilden, unterschieden. Exakte Verfahren sind insbesondere: Gleichungsverfahren, Iterationsverfahren (Einzelschrittverfahren, Gesamtschrittverfahren, Methode des unbeirrten Drauflosrechnens). Nichtexakte Verfahren sind insbesondere: Anbauverfahren, Stufenleiterverfahren (auch: Stufen , Treppenverfahren).
Die Leistungsverrechnung, innerbetriebliche dient zur Verteilung von Kosten für den Verbrauch von Gütern, die in der Unternehmung selbst hergestellt werden, aber nicht unmittelbar für die Bearbeitung und Verwertung von absatzbestimmten zwischen- oder Endprodukten anfallen. Wichtige Gruppen der Artiger Wiedereinsatzgüter sind selbsterstellte Anlagen, Werkzeuge, Betriebsstoffe und Energie, Entwicklungsarbeiten, eigene Reparaturen sowie der Eigenverbrauch an zwischen- und Endprodukten. Da diese Güter in der Unternehmung selbst erstellt werden.
Vorhergehender Fachbegriff: innerbetriebliche Leistungen | Nächster Fachbegriff: Innerbetriebliche Leistungsverrechnung (IBLV)
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|