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Planpreis

der von der betrieblichen Planung verwendete Verrechnungspreis. Er soll dem zukünftigen Istpreis möglichst nahekommen und bleibt für die Dauer mindestens einer Planperiode fest (0 Planungsüberholung). Ermittlung aus der Vergangenheit: Ein Durchschnittspreis bisheriger Ist-Preise kann Planpreis werden. Vorteil: leichte Ermittlung, Nachteil: vernachlässigt zukünftige Entwicklung; dies kann dazu führen, daß das System der Verrechnungspreise starr wird (langfristiger Planpreis). Ermittlung als Prognose der Preisentwicklung, die zukünftige Schwankungen vorwegnimmt, soweit sie in der Planungsperiode stattfinden. Obwohl große erwartete Änderungen der Planbeschäftigung durch veränderte Bezugsmengen zu Preisänderungen (z.B. Mengenrabatt) führen können, nimmt man zur rechentechnischen Vereinfachung meist starre Stückpreise an. Zweck ist die Ausschaltung des Einflusses von Schwankungen der Löhne und Preise. Hat große rechnerische Vorteile gegenüber -0 Ist-Preis- oder Tagespreisbewertung. Stets ist der entscheidungsindividuelle Planpreis zu wählen, d.h. derjenige Planpreis, der dem Rechenzweck am besten entspricht. Es gibt den

1. kurzfristigen Planpreis,

2. mittelfristigen Planpreis,

3. langfristigen Planpreis und

4. den örtlichen Planpreis: In Konzernen muß für die Kontrolle in den Zweigwerken ein dem örtlichen -0 Marktpreis nahekommender Planpreis gewählt werden. Daher können verschiedene Zweigwerke örtlich verschiedene Planpreise haben.

Lohnsatz, Materialpreis, Mischungsplanpreis.

Plankostenrechnung

Planpreise sind zukünftige Durchschnitts- oder Verrechnungspreise, mit
denen die Plan- oder Istmengen einer Kostenart im Rahmen der Planko-
stenrechnung bewertet werden.

Problem:
Planpreise bleiben während der Planungsperiode konstant. Sie sind so
festzulegen, daß sie möglichst genau dem während der Planungsperiode
erwarteten Durchschnittspreis entsprechen.

Hinweis:
Der Begriff Planpreise steht einmal für den Verrechnungswert von
Produktionsfaktoren im Rahmen einer Plankostenrechnung, er steht
daneben auch für die geplanten Verkaufspreise der Kostenträger.

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