Planbeschäftigung ist die in der Plankostenrechnung für eine künftige Periode vorgegebene Beschäftigung eines Betriebs, eines Betriebsteils oder einer Kostenstelle.
Zunächst sind die jeweils zweckmäßigen Bezugsgrößenarten festzule-
gen (Ausbringungsmenge, Fertigungsstunden, Maschinenstunden); so-
dann werden die Werte für die Planbeschäftigung in den jeweiligen
Bezugsgrößen ermittelt.
Problem:
(1) Es sind nur solche Bezugsgrößen zu wählen, die die Kostenverur-
sachung möglichst gut wiedergeben (Verursachungsprinzip).
(2) Die Festlegung der Planbeschäftigung in einer Kostenstelle kann nach
Maßgabe der Engpaßplanung oder der Kapazitätsplanung vorgenom-
men werden.
(3) Meist ergeben sich Abweichungen zwischen Planbeschäftigung und
Istbeschäftigung, die eine Abweichungsanalyse erforderlich machen.
wird in der Plankostenrechnung durch den neutralen Ausdruck »Planbezugsgröße« präzisiert. Nachdem für alle Kostenstellen die jeweiligen Bezugsgrößenarten wie Fertigungsstunden, Maschinenstunden usw. ermittelt sind, müssen die entsprechenden Planwerte für diese Größen ermittelt werden; z.B. 5 000 Fertigungsstunden pro Monat, 11 to pro Monat usw. Diese Planwerte werden der Kostenplanung für die Kostenstellen zugrunde gelegt, sie stellen die Planbeschäftigung bzw. Planbezugsgrößen der Kostenstellen dar. Plankosten, Sollkosten, Gemeinkostenplanung, Variator, Beschäftigung einfach-flexible Plankostenrechnung.
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