Die Gemeinkostenplanung als systematische und vorausschauende Festlegung des zukünftig zu erwartenden Anfalls an Gemeinkosten stellt eines der wichtigsten und schwierigsten Probleme der Plankostenrechnung dar. In ihren Anfängen geht sie zurück auf die Untersuchungen der Arbeitswissenschaftler (wissenschaftliche Betriebsführung), deren analytische Methoden hinsichtlich der Arbeitsabläufe (Zeitstudien) auf die Erforschung des Fertigungsprozesses übertragen wurden. Durch dieses wissenschaftliche Vorgehen wurde die Gemeinkostenplanung vorangetrieben und ausgebaut.
Die wichtigsten Grundlagen für die Gemeinkostenplanung, ebenso wie für die Gemeinkostenkontrolle sind:
1. die Kostenstelleneinteilung: Sie grenzt die Verantwortungsbereiche ab (Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter). Gleichzeitig muß
die Bildung exakter Maßgrößen der Kostenverursachung beachtet werden.
2. eine exakte Bezugsgrößenplanung.
Verfahrensfragen:
1. Festlegung der Planperioden, in der die Kostenplanung verbindlich sein soll. In der Regel ist die übliche Planperiode ein Jahr, das weiter in mehrere Abrechnungsperioden unterteilt wird. Die Erfassung der Istkosten und die laufenden Kostenkontrollen beziehen sich auf die Abrechnungsperiode.
2. Während der Planperiode sollten die Plankosten der Kostenstellen nur geändert werden, wenn ein unerwarteter Übergang zu anderen Produktionsmethoden, Erweiterungen der Kapazität oder tiefgreifende organisatorische Umstellungen die Kostenstruktur verändert haben.
In solchen Fällen ist eine partielle, d.h. auf bestimmte Kostenstellen beschränkte Planungsüberholung vorzunehmen. Am Ende des einjährigen Planungszeitraums wird generell eine totale Planüberholung, d.h. eine Revision der Plankosten aller Kostenstellen notwendig. Aus Arbeitsersparnisgründen kann diese totale Planungsüberholung auch nur alle zwei Jahre durchgeführt werden, wenn seine einschneidenden Änderungen der Planungsgrundlagen eingetreten sind.
3. Bei der Planungsüberholung sind insbesondere die Planbezugsgrö3en zu überprüfen.
4. Nach Festlegung von Planperiode, Revisionsrhythmus und Abrechnungsperioden kann mit dem Aufbau .on Gemeinkostenplänen für die einzelnen Kostenstellen begonnen werden. Die Gemeinkostenarten sollten differenziert geplant werden (Personalkostenplanung, Hilfs- und Betriebsstoffkostenplanung, Energiekostenplanung, Werkzeugkostenaianung, Abschreibungsplan), da globale Planungsmethoden leicht zu Fehlern führen. Außerdem ergeben sich infolge von Saldierungen bei globalem Vorgehen Kostenabweichungen im Soll-Ist-Kostenvergleich, deren Ursachen dadurch nicht klar erkennbar sind.
5. Beim Aufbau dieser differenzierten Gemeinkostenpläne muß eine Abstimmung mit dem Aufbau und den Grundsätzen der Kostenartenrechnung erfolgen. Nur dadurch lassen sich Kontierungsfehler im nachfolgenden Soll-Ist-Kostenvergleich vermeiden.
6. Besonders bedeutsam ist die Frage nach dem Träger der Gemeinkostenplanung. Zu unterscheiden ist dabei: die Gemeinkostenerstplanung beim Übergang von der Ist- oder Normalkostenrechnung zur Plankostenrechnung und die laufende Gemeinkostenplanung. Erfahrungsgemäß ist die Gemeinkostenerstplanung zeitaufwendig und erfordert die Mitarbeit von betriebsexternen Kostenplanern. Um psychologische Widerstände der Kostenstellenleitet auszuschalten, sind ihnen betriebsinterne Fachleute zuzuordnen. Die Kostenvorgaben müssen mit den Kostenstellenleitern abgesprochen werden . Dagegen bauen die laufenden Gemeinkostenpläne auf den Erfahrungen der Erstplanung auf.
Die Gemeinkostenplanung als systematische und vorausschauende Festlegung des zukünftig zu erwartenden Anfalls an Gemeinkosten stellt eines der wichtigsten und schwierigsten Probleme der Plankostenrechnung dar. In ihren Anfängen geht sie zurück auf die Untersuchungen der Arbeitswissenschaftler (wissenschaftliche Betriebsführung), deren analytische Methoden hinsichtlich der Arbeitsabläufe (Zeitstudie) auf die Erforschung des Fertigungsprozesses übertragen wurden. Durch dieses wissenschaftliche Vorgehen wurde die Gemeinkostenplanung vorangetrieben und ausgebaut. Die wichtigsten Grundlagen für die Gemeinkostenplanung, ebenso wie für die Gemeinkostenkontrolle sind:
1. die Kostenstelleneinteilung: Sie grenzt die Verantwortungsbereiche ab (Verantwortlichkeit der Kostenstellenleiter). Gleichzeitig muß die Bildung exakter Maßgrößen der Kostenverursachung beachtet werden.
2. eine exakte Bezugsgrößenplanung.
Verfahrensfragen:
1. Festlegung der Planperioden, in der die Kostenplanung verbindlich sein soll. In der Regel ist die übliche Planperiode ein Jahr, das weiter in mehrere Abrechnungsperioden unterteilt wird. Die Erfassung der Istkosten und die laufenden Kostenkontrollen beziehen sich auf die Abrechnungsperiode.
2. Während der Planperiode sollten die Plankosten der Kostenstellen nur geändert werden, wenn ein unerwarteter Übergang zu anderen Produktionsmethoden, Erweiterungen der Kapazität oder tiefgreifende organisatorische Umstellungen die Kostenstruktur verändert haben. In solchen Fällen ist eine partielle, d.h. auf bestimmte Kostenstellen beschränkte Planungsüberholung vorzunehmen. Am Ende des einjährigen Planungszeitraums wird generell eine totale Planüberholung, d.h. eine Revision der Plankosten aller Kostenstellen notwendig. Aus Arbeitsersparnisgründen kann diese totale Planungsüberholung auch nur alle zwei Jahre durchgeführt werden, wenn keine einschneidenden Änderungen der Planungsgrundlagen eingetreten sind.
3. Bei der Planungsüberholung sind insbesondere die Planbezugsgrößen zu überprüfen.
4. Nach Festlegung von Planperiode, Revisionsrhythmus und Abrechnungsperioden kann mit dem Aufbau von Gemeinkostenplänen für die einzelnen Kostenstellen begonnen werden. Die Gemeinkostenarten sollten differenziert geplant werden (Personalkostenplanung, Hilfs- und Betriebsstoffkostenplanung, Energiekostenplanung, Werkzeugkostenplanung, Abschreibungsplan), da globale Planungsmethoden leicht zu Fehlern führen. Außerdem ergeben sich infolge von Saldierungen bei globalem Vorgehen Kostenabweichungen im Soll-Ist-Kostenvergleich, deren Ursachen dadurch nicht klar erkennbar sind.
5. Beim Aufbau dieser differenzierten Gemeinkostenpläne muß eine Abstimmung mit dem Aufbau und den Grundsätzen der Kostenartenrechnung erfolgen. Nur dadurch lassen sich Kontierungsfehler im nachfolgenden Soll-Ist-Kostenvergleich vermeiden.
6. Besonders bedeutsam ist die Frage nach dem Träger der Gemeinkostenplanung. Zu unterscheiden ist dabei: die Gemeinkostenerstplanung beim Übergang von der Ist- oder Normalkostenrechnung zur Plankostenrechnung und die laufende Gemeinkostenplanung. Erfahrungsgemäß ist die Gemeinkostenerstplanung zeitaufwendig und erfordert die Mitarbeit von betriebsexternen Kostenplanern. Um psychologische Widerstände der Kostenstellenleiter auszuschalten, sind ihnen betriebsinterne Fachleute zuzuordnen. Die Kostenvorgaben müssen mit den Kostenstellenleitern abgesprochen werden (vgl. dazu progressive Gemeinkostenvorgabe). Dagegen bauen die laufenden Gemeinkostenpläne auf den Erfahrungen der Erstplanung auf.
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