oder Planrevision; in der Plankostenrechnung die partielle oder umfassende Überprüfung der Verrechnungspreise (Planpreise), der Planbeschäftigung und der Planverbrauchsmengen auf ihre Entsprechung mit der Realität und ihre eventuell notwendige Veränderung. Im allgemeinen findet eine Planungsüberholung am Ende jeder Planperiode, mindestens aber alle zwei Jahre statt. Dies gilt besonders für die Planpreise, da falsche Planpreise zu Fehlentscheidungen führen können (langfristiger Planpreis).
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