Gliederung des Betriebes in Kostenstellen. Eine richtige Kostenstellenbildung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Kostenstellenrechnung. Sie ist abhängig von organisatorischen, rechentechnischen und funktionellen Gesichtspunkten. Man kann abrechnungstechnische Gesichtspunkte als Einteilungskriterium der Kostenstellen nehmen: Die Einteilung erfolgt so, daß die kalkulatorischen Aufgaben erfüllt werden können. Bei der Bildung der Kostenstellen müssen sich Maßgrößen finden lassen, die geeignet sind, den Einsatz der Produktionsfaktoren beim Durchlauf der Erzeugnisarten in Maßeinheitskosten auszudrücken (Kosten pro kalkulatorische Produkteinheit einer Kostenstelle). Zusammenfassung funktional gleichartiger Maschinen schließt oft räumliche Einheit mit ein: Gliederung in Haupt-, , Neben- und , Hilfskostenstellen. Verantwortungsbereiche sind ein weiteres Einteilungskriterium, das besonders geeignet ist für die Wirtschaftlichkeitskontrolle: Bildung von geschlossenen, unter einheitlicher Leitung stehenden organisatorischen Teileinheiten. Ergebnis der Kostenstelleneinteilung ist der Kostenstellenplan. Die Kostenstelleneinteilung bildet die wichtigste Grundlage für die Planung und Kontrolle der Gemeinkosten (für die Wirtschaftlichkeitskontrolle) und für die Festlegung von Bezugsgrößen für die Kalkulation (Kostenverursachungsprinzip), wobei zwischen der Feingliederung der Kostenstellen und der Bezugsgrößenwahl oft Wechselwirkungen bestehen.
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