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Bezugsgrößenwahl

ist eine wichtige Voraussetzung für die Plankostenrechnung. Die Bezugsgröße muß den Grad der Beschäftigung ausdrücken. Die Ermittlung der Sollkosten für den SollkostenIstkostenvergleich basiert auf dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Beschäftigung (Bezugsgröße) und Kosten. Somit stellt die Bezugsgrößenwahl eine wichtige Voraussetzung im Rahmen der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkostenbasis und auch für die Grenzplankostenrechnung dar. Sie ist Voraussetzung einmal für die Ermittlung des Plankostenverrechnungssatzes sowie für die Ermittlung der Sollkosten der jeweiligen Istbeschäftigung der Kostenstelle. Diese beiden Zwecksetzungen hat die Bezugsgröße vor allem für die Kostenstellen im Fertigungsbereich zu erfüllen. Hier muß eine Bezugsgröße für eine bestimmte Fertigungsstelle so gewählt werden, daß sie sowohl für die Sollkostenermittlung, also für die Kostenkontrolle, als auch für die Ermittlung des Plankostenverrechnungssatzes geeignet ist. Für den Verwaltungsbereich, den Vertriebsbereich und den Materialbereich tritt die Kontrollfunktion deshalb mehr in den Hintergrund, weil es für diese Kostenstellenbereiche sehr viel schwieriger ist, einen echten Leistungsmaßstab zu finden. Hier beschränkt sich die Kontrolle auf die Frage, ob die Budgetkosten in diesen Bereichen tatsächlich eingehalten werden konnten. In diesen Kostenstellenbereichen liegen weitgehend dispositive und damit nur schwer quantifizierbare Tätigkeiten vor. Anstelle der Bezugsgrößenplanung tritt deshalb hier eine Kostenbudgetierung. Die Bezugsgröße hat hier vorwiegend den Charakter von Zuschlagsgrundlagen für die Verrechnung der Gemeinkosten im Rahmen der Kalkulation. Am einfachsten ist es, wenn man als die Bezugsgröße die ausgebrachte Stückzahl heranziehen kann. Werden mehrere verwandte Produkte in einer Stelle gefertigt, so kann durch die Umrechnung auf eine Richtsorte mit Hilfe von Aquivalenzziffern die Verwendung der ausgebrachten Menge als Bezugsgröße auch bei differenzierter Fertigung möglich sein. In den meisten Kostenstellen im Fertigungsbereich kann jedoch in der Praxis die Produktmenge als Bezugsgröße nicht gewählt werden. Man ist hier auf Hilfsgrößen angewiesen. Gerade bei Serien- oder Einzelfertigung und mehreren Stufen der Fertigung müssen fast immer solche Hilfsgrößen anstelle der Produktmenge verwendet werden. In der Regel wird eine Bezugsgröße gewählt, die ein Maßstab für die Beanspruchung der Produktionsfaktoren durch die Kostenstellenleistungen ist. Es liegt sehr nahe, die als Bezugsgrößen zur Verwendung gelangenden Hilfsgrößen aus den Produktionsfaktoren selbst abzuleiten. Es kommen hier vor allem Fertigungslöhne, Materialeinzelkosten, Fertigungskosten, Herstellkosten, Materialeinsatz, Maschinenstunden, Fertigungsstunden usw. in Frage. Es muß jeweils vor allem im Fertigungsbereich geprüft werden, ob beide Funktionen, die Kalkulationsfunktion und die Kontrollfunktion, von der Bezugsgröße jeweils auch erfüllt werden kann. Dabei kann die Frage auftauchen, ob eine oder mehrere Bezugsgrößen für eine Kostenstelle gewählt werden müssen.

Bei homogener Kostenverursachung kann auf eine einzige Bezugsgröße zurückgegriffen werden. Bei heterogener Kostenverursachung ist eine weitgehende Differenzierung der Bezugsgröße notwendig. Dies gilt insbesondere bei Veränderungen der qualitativen Auftragszusammensetzung, wo dann für bestimmte Produktgruppen eigene Bezugsgrößen, z.Bezugsgrößenwahl Fertigungsstunden für Produktgruppe 1, Fertigungsstunden für Produktgruppe 2, Maschinenlaufstunden für Produktgruppe 3 gebildet werden. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Kostenbestimmungsfaktoren wirksam sind. Für jeden Kostenbestimmungsfaktor muß eine eigene Bezugsgröße aufgestellt werden. Unter solchen Fertigungsverhältnissen läßt sich die Abhängigkeit der Kosten vom Beschäftigungsgrad häufig nicht mehr allein durch eine Bezugsgröße ausdrücken. Um zu einem wahren Verhältnis zwischen Kostenhöhe und Beschäftigung zu kommen, müssen die von den verschiedenen Einflußfaktoren besonders berührten Kostenarten ausgesondert und dem jeweiligen Einflußfaktor zugeordnet werden. So kann beispielsweise ein Teil der Kosten von der Fertigungszeit, ein anderer vom Materialgewicht abhängig sein. In Kostenstellen, in denen Serien gefertigt werden, kann die gesamte Fertigungszeit in Rüstzeiten und Ausführungszeiten aufgeteilt werden. Die Kostenverursachung für die beiden Teilzeiten ist in der Regel sehr unterschiedlich. Während der Einrichtung, Umstellung und Reinigung der Maschinen fallen insbesondere Personalkosten für Vorarbeiter und Einrichter sowie Hilfskräfte an. Betriebsmittelkosten und Bedienungslöhne sind dagegen von den Maschinenlaufzeiten abhängig. Wenn man davon ausgehen kann, daß das Verhältnis zwischen Rüstzeiten und Ausführungszeiten bei allen Produktarten stets konstant ist, dann reicht eine Bezugsgröße aus, etwa die Ausführungszeit. Man macht dann keinen Fehler, wenn man die Gesamtkosten auf die Ausführungszeit als Bezugsgröße bezieht. In der Praxis ist es jedoch so, daß bei den einzelnen Produktarten in verschiedenen Serien mit unterschiedlichen Rüstzeiten gearbeitet wird. Hier ist es dann angebracht, mit zwei Bezugsgrößen zu arbeiten. Eine Bezugsgröße stellt die Rüstzeit dar, die andere Bezugsgröße die Ausführungszeit. Man hat dann in dieser Kostenstelle zwei Kalkulationssätze. Einmal werden bestimmte Kostenarten über den Zuschlagssatz der Ausführungszeit dem Produkt zugerechnet, andere Kostenarten über den Zuschlagssatz der Rüstzeit.

Die Planung der Bezugsgröße kann sich in den einzelnen Kostenstellen an den jeweils vorhandenen Maximalkapazitäten ausrichten. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Bezugsgröße einer Kostenstelle in Ausrichtung auf den Engpaßsektor zu planen. Je nach Engpaßsituation wird sich dann eine andere Planung der Bezugsgröße in den einzelnen Kostenstellen ergeben. Ob die eine oder die andere Methode gewählt wird, wirkt sich auf die Höhe der Plankostenverrechnungssätze aus, da die fixen Kosten der Kostenstellen einmal auf die Maximalkapazität und zum anderen auf eine kleinere Anzahl von Bezugsgrößeneinheiten umgelegt werden. Diese Konsequenz, die bei der flexiblen Plankostenrechnung auf Vollkosten-basis beachtet werden muß, ist bei der Grenzplankostenrechnung deshalb nicht gegeben, weil hier der Plankostenverrechnungssatz nur variable Plankosten enthält.

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