ist die Bezugsbasis für die Gemeinkostenzuschläge (vgl. Zuschlagskalkulation). Für den Fertigungsgemeinkostenzuschlag ist der Fertigungslohn eine mögliche Zuschlagsbasis. In kapitalintensiven Kostenstellen ist als Zuschlagsgrundlage für die Fertigungsgemeinkosten die Maschinenstunde (Maschinenstundensatz) zweckmäßiger, denn je kleiner die Basis und je größer die zu verrechnenden Fertigungsgemeinkosten, desto höher werden die Zuschlagsprozentsätze, und desto stärker wirken sich die geringsten Fehler bei der Kostenerfassung aus. Zuschlagsgrundlage für die Materialgemeinkosten kann
das Fertigungsmaterial sein; für die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (Vertriebsgemeinkostenzuschläge) können die Herstellkosten die relevante Zuschlagsbasis sein. Genauere Zuschlagsgrundlagen versucht die Verrechnungssatzrechnung zu verwenden.
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