alle einem Kostenträger zurechenbaren Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten. Die Summe der Vollkosten ergibt die Gesamtkosten.
Die Vollkosten sind alle in einer Periode anfallenden Kosten, die einer Leistung direkt oder indirekt über eine Kostenstelle möglichst verursachungsgemäß zugerechnet werden.
Vollkosten umfassen im Gegensatz zu den Teilkosten alle Kosten, die
im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung entstehen.
Problem:
Nicht alle Kosten lassen sich einem Bezugsobjekt (Kostenträger, Kostenstelle) verursachungsgerecht zurechnen (Gemeinkostenschlüsselung).
oder Effektivkosten umfassen im Gegensatz zu den Teilkosten sämtliche Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung effektiv entstehen. Ob und in welchen Fällen Vollkosten verwendet werden sollen, ist vorwiegend ein Problem der Kalkulation. (Vollkostenprinzip, Vollkostenkalkulation).
Von Vollkosten spricht man, wenn die gesamten Kosten einer Periode bis auf die Kostenträger der Unternehmungverrechnet werden. Sie stellen die sichhierbei ergebenden Stückkostendar. Damit stimmt die Summe derStückkosten für alle in einer Periodehergestellten bzw. abgesetzten Kostenträger mit den gesamten Peno-denkosten der Unternehmung überein. Eine der Artige Verteilung sämtlicher Kosten wird in den Systemender » Vollkostenrechnung durchgeführt.
Gesamtheit der Kosten, die in einer Bank in einer Rechnungsperiode anfallen. Betrachtet werden also sämtliche Kostengüter. Grundlage der Vollkostenrechnung. Ggs.: Teilkosten.
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