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Teilkosten

Die Teilkosten sind ein Oberbegriff für variable Kosten (Grenzkosten) und Einzelkosten (direkte Kosten).

sind aus den Gesamtkosten nach bestimmten Kriterien abgespaltene Kostenteile, die in verschiedenen Systemen der Teilkostenrechnung auf die Kostenträger weiterverrechnet werden. Dem Teilkostendenken liegt die Annahme zugrunde, daß die fixen Kosten bzw. die Gemeinkosten den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht zugerechnet werden können und daß kurzfristig auf eine Vollkostendeckung in den Verkaufspreisen verzichtet werden kann. Das Teilkostendenken behandelt nicht nur die Gewinnspanne als elastisches Element, sondern zusätzlich die fixen Kosten. Eine Teilkostenkalkulation erfaßt daher nur die variablen Kosten bzw. Einzelkosten in voller Höhe. Erscheinungsformen des Teilkostendenkens: Optimalkosten, Prozentualkosten, Partialkosten, Grenzkosten, Direct Costing, Grenzplankostenrechnung und relative Einzelkosten.
Teilkosten sind die für ein bestimmtes Entscheidungsproblem (entscheidungs-) relevanten Kosten; sie umfassen also abgegrenzte Teile der Gesamtkosten.

Oder:
Teilkosten sind die Kosten, die einem Bezugsobjekt (einzelne Leistungseinheit, Produktgruppe, Kostenstelle, Betriebsbereich) zugerechnet werden können, weil sie bei Verzicht auf das betreffende Bezugsobjekt kurzoder langfristig abbaubar sind.

Hinweis:
Teilkosten werden meist gleichgesetzt mit variablen Kosten oder Einzelkosten. Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung zeigt aber, daß auch Teile der Fixkosten zu den Teilkosten gehören können.


Teilkosten sind nach bestimmten Merkmalen abgegrenzte Teile der Gesamtkosten. In Systemen der Teilkostenrechnung werden nur sie den » Kostenträgern zugerechnet. Die Verteilung von Kosten auf Kostenstellen, zwischen diesen und auf die Kostenträger bzw. auf entsprechende Bezugsgrößen erstreckt sich also in diesen Systemen auf Teile der gesamten Kosten. Beispielsweise beschränkt man die Zurechnung von Kosten zu den Kostenträgern auf die variablen bzw. proportionalen Kosten (vgl. Plankostenrechnung) oder auf die Einzelkosten (vgl. Deckungsbeitragsrechnung, Systeme der).

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