in der Kostenrechnung wird zwischen Voll- und Teilkostenrechnung unterschieden. Im Rahmen der Teilkostenrechnung werden entweder nur die variablen Kosten oder nur die Einzelkosten den Kostenträgern zugerechnet; nicht direkt zurechenbare Kosten bleiben unberücksichtigt. Vollkosten
Die Teilkostenrechnung ist die Rechnung, in deren Verlauf nur ein Teil der Kosten dem Kostenträger zugerechnet wird (z. B. in der Deckungsbeitragsrechnung die variable Kosten). Für die Preiserstellung ist ein - der erforderlichen Abdeckung der Fixkosten entsprechender - Deckungsbeitrag zu berücksichtigen.
Die Teilkostenrechnung ist ein Verfahren der Kostenrechnung, bei dem nach bestimmten Kriterien aus den Gesamtkosten abgespaltene Kostenteile nicht auf die Kostenträger weiterverrechnet werden. Diese abgespaltenen Kostenteile sind in der Regel fixe Kosten bzw. solche Gemeinkosten, die den Kostenträgern nicht verursachungsgerecht zugerechnet werden können (vgl. Kostenverursachungsprinzip). In einer Teilkostenkalkulation sind sowohl der Gewinn als auch die nicht verursachungsgerecht zurechenbaren Gemeinkosten als variable Rechenelemente eingeführt. Die Summe der beiden Größen ergibt sich als Differenz zwischen den Erlösen und den dem Kostenträger zurechenbaren Teilkosten.
Erscheinungsformen der Teilkostenrechnung sind:
1. Direct Costing
2. Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten
3. Grenzplankostenrechnung
4. Standardgrenzpreisrechnung
Teilkostenrechnung umfaßt die Gesamtheit aller Verfahren, die im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nur abgegrenzte Teile der Gesamtkosten auf beliebige Bezugsobjekte (Kostenträger, Kostenstellen) verrechnen.
Hinweis:
Die Teilkostenrechnung verzichtet auf die Schlüsselung von Gemeinkosten und/oder trennt zwischen variablen Kosten und Fixkosten. Sie bietet eine sinnvolle Entscheidungshilfe bei vielen praktischen Problemen, z. B.
- kurzfristige Preisuntergrenze,
- Programmoptimierung (= Zusammenstellung des gewinngünstigsten Programms),
- Zusatzaufträge,
- Verfahrenswahl,
- Eigenfertigung oder Fremdbezug,
- kurzfristige Preisobergrenze,
- Deckungsbeitragsrechnung (Grenzplankostenrechnung, Kostenrechnungssysteme).
Bei der Teilkostenrechnung werden im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nur die beschäftigungsabhängigen Kosten, also die variablen Kosten, die durch die Leistungserstellung und Leistungsverwertung verursacht worden sind, dem Kostenträger zugeordnet. Die beschäftigungsunabhängigen Kosten, also die fixen Kosten, bleiben unberücksichtigt. Mit Hilfe der Teilkostenrechnung sollen die Mängel der Vollkostenrechnung behoben werden. Die Teilkostenrechnung ersetzt in zunehmendem Maße die Vollkostenrechnung. Die Teilkostenrechnung wird auch als Direct Costing oder Grenzkostenrechnung bezeichnet, wenn die durchschnittlichen variablen Kosten gleich den Grenzkosten sind. Ganz allgemein kann gesagt werden, daß die Vollkosten vor der Investition von Betriebsmitteln (z.B. in der Investitionsrechnung) und die Teilkosten beim Einsatz von Betriebsmitteln (z.B. bei der Programmplanung) als Entscheidungskriterium relevant sind.
Direct Costing
Deckungsbeitragsrechnung
Entspr. Teilkostenkalkulation Teilbereich des internen Rechnungswesens der Bank. Verrechnet nur die dispositionsabhängigen Kosten auf die Kostenträger. Kommt in verschiedenen Formen vor. Ggs. : Vollkostenrechnung.
Voll- und Teilkostenrechnung
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