Preisobergrenze (POG) ist der Höchstpreis einer Leistungseinheit, bei
dem sich deren Verwendung im Betrieb gerade noch lohnt.
Problem:
Wie bei allen kostenrechnerischen Entscheidungen ist auch bei der
Festlegung der Preisobergrenze die Frage der relevanten Kosten zu
prüfen:
Langfristig sind neben den variablen auch die abbaufähigen Fixkosten ent-
scheidungsrelevant.
Beispiel:
Für die Festlegung der Preisobergrenze in der Praxis sind drei Fälle zu
unterscheiden:
(1) Existiert für das benötigte Gut eine Alternative, ein Substitutionsgut,
so ist der Preis des Substitutionsguts als Preisobergrenze anzuset-
zen.
(2) Kann ein Gut nicht nur gekauft, sondern auch im eigenen Betrieb her-
gestellt werden, so bestimmt sich die Preisobergrenze beim Kauf
durch die Kosten der Selbsterstellung (Eigenfertigung oder Fremdbe-
zug).
(3) Besteht die Alternative zur Beschaffung des Guts im Verzicht auf die
Herstellung des Endprodukts, so bestimmt sich die Preisobergrenze
durch den entgangenen Gewinn (Opportunitätskosten) beim Nichtver-
kauf des Artikels.
Einkauf: Der erzielbare Preis der eigenen Produkte bestimmt in der retrograden Kalkulation die Preisobergrenze für die einzukaufenden Produktionsfaktoren. Eine solche Berechnung ist besonders bei großen Preisschwankungen interessant. Verkauf: Die Bestimmungen gegen Preistreiberei, Wucher und Mietwucher bilden für jeden Betrieb eine Begrenzung in seiner Preisstellung.
[s.a. Preisuntergrenzen] Preisobergrenzen als Ausprägungsform von Preisgrenzen können absatz- und be-schaffungsmarktorientiert abgegrenzt werden. In der beschaffungsmarktorientierten Sicht stellen Preisobergrenzen kritische Einkaufspreise dar, die die Nachfrager maximal zu zahlen bereit sind (vgl. Schwellnuß, 1993, S. 495). Die Festlegung der Preisobergrenzen erfolgt i.d.R. als investitionsrechnerische Überlegung und erfordert die Betrachtung alternativer Vorgehensweisen.
Aus absatzmarktorientierter Perspektive sind Preisobergrenzen Ausdruck einer Preisorientierung an der Markttragfähigkeit.
Im klassischen Monopol existiert z.B. der Prohibitivpreis, bei dem der Monopolist keinen Absatz mehr erzielt. Im Rahmen wettbewerbsstrategischer Betrachtungen sind Preisobergrenzen z.B. im Falle des Strebens nach Preisführerschaft im Sinne einer Position als preisgünstigster Anbieter relevant oder bei der Verfolgung einer Preislagenstrategie, die einen bestimmten Preisbereich definiert, der nicht überschritten werden soll. Preisobergrenzen ergeben sich zudem bei geografischer Preisdifferenzierung zur Vermeidung von Arbitrageeffekten (vgl. Zentes, 2002).
Siehe Preisuntergrenzen
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