[s.a. Preiskalkulation] Unter Preisstellung versteht man die Art der Einbeziehung von Zu- und Abschlägen
sowie der Rabatte in die Preisforderung. Im Wesentlichen unterscheidet man drei Verfahren:
- die Bruttopreisstellung
- die Nettopreisstellung
- die Cost-Plus-Preisstellung.
Bei der Bruttopreisstellung werden ausgehend von einem Listenpreis unterschiedliche Rabatte gewährt; bei der Nettopreisstellung wird auf Abschläge vom Listenpreis generell verzichtet. Die Cost-Plus-Preisstellung ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuschläge für besondere Leistungen auf einen Basispreis berechnet werden.
Vorhergehender Fachbegriff: Preissteigerungsrücklage | Nächster Fachbegriff: Preisstop
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|