Ausgangspunkt der Konditionenpolitik, insbesondere der Rabattgewährung (Rabatte) eines Anbieters (Preispolitik). Der Listenpreis ist im allgemeinen die höchstwertige Bezugsbasis einzelner Konditionenprozentsätze im Rahmen eines Konditionensystems. Er kennzeichnet das Standard-Entgelt, welches der Abnehmer für eine in Art und Menge definierte Wareneinheit eines Anbieters zu leisten hat.
Der in einer Preisliste angesetzte Preis für eine Ware oder eine Dienstleistung. Er dient als Grundlage der Preiskalkulation und der Berechnung von Rabatten, Skonti, sonstigen Nachlässen und - Provisionen.
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