Preisuntergrenze (PUG) ist der Mindestpreis einer abzusetzenden Lei-
stungseinheit, bei dem sich deren Verkauf eben noch lohnt.
Man unterscheidet kurzfristige und langfristige Preisuntergrenze.
ist der Verkaufspreis, zu dem die Produktion sich gerade noch lohnt bzw. noch möglich ist. Preisuntergrenzen sind daher Begrenzungen der Preispolitik. Sie lassen sich weiter unterteilen nach den Kriterien
1. beobachteter Zeitraum: langfristige und kurzfristige Preisuntergrenze.
2. relevantes Ziel: erfolgswirksame und liquiditätswirksame Preisuntergrenze.
Die Preisuntergrenze ist sowohl kostenmäßig als auch liquiditätsmäßig zu sehen. Die kostenmäßige oder kostenwirtschaftliche Preisuntergrenze beschreibt diejenige Preisstellung bei der Preispolitik der Unternehmung, bei der sich eine bestimmte Beschäftigung gerade noch lohnt. Die kurzfristige kostenwirtschaftliche Preisuntergrenze ist durch die variablen Stückkosten bestimmt. Die langfristige kostenwirtschaftliche Preisuntergrenze liegt bei einem Preis, der die totalen Stückkosten deckt. Die liquiditätsmäßige oder finanzwirtschaftliche Preisuntergrenze ist durch den Preis bestimmt, der den Teil der Kosten deckt, die kurzfristig zu Auszahlungen führen. Solange der Preis nicht unter diese Preisgrenze sinkt, ist die Liquidität der Unternehmung nicht gefährdet.
Derjenige Verkaufspreis eines Produktes, zu dem ein Unternehmen gerade noch die gesamten Kosten pro Stück deckt, also noch keinenVerlust macht. Die gesamten Stückkosten bestehen aus einem Anteil von fixen Kosten und einem Anteil von variablen Kosten. Werden noch die gesamten Stückkosten gedeckt, spricht man von langfristiger Preisuntergrenze, da dieser Zustand zwar nicht zu Gewinn, so doch zu einer Deckung der gesamten Kosten führt. Werden die fixen Kosten nicht mehr gedeckt (also nur noch die variablen Kosten), spricht man von kurzfristiger Preisuntergrenze, da dieser Zustand nur auf kurze Zeit bestehen kann und langfristig zur kapitalmäßigen Auszehrung des Unternehmens führen würde.
Bankpreisstellung, bei der es für eine Bank gerade noch lohnend ist, eine Bankleistung zu erstellen bzw. anzubieten. Auf lange Sicht müssen dadurch die Gesamtkosten gedeckt werden; kurzfristig kann eine Bank auf die Deckung der fixen Kosten der Leistungserstellung verzichten, sodass die Preisuntergrenze bei den variablen Kosten liegt.
Mindesthöhe des Preises für ein Gut, bei der ein Unternehmen keinen Verlust macht. Die kurzfristige Preisuntergrenze wird von den variablen Durchschnittskosten gebildet. Langfristig muss jedoch das Unternehmen mindestens seine fixen und variablen Kosten, d. h. seine Totalkosten, decken. Somit stellt die Höhe der Stückkosten (durchschnittliche Totalkosten) die langfristige Preisuntergrenze dar.
[s.a. Preisobergrenzen] Preisuntergrenzen sind kritische Verkaufsbzw. Angebotspreise, die ein Anbieter nicht anzunehmen bereit oder in der Lage ist bzw. die rechtlich nicht zulässig sind (vgl. Diller, 2000, S. 239). Man unterscheidet dabei nach den Bestimmungsgründen der Preisfestlegung unterschiedliche Arten von Preisuntergrenzen.
Kostenwirtschaftliche Preisuntergrenzen werden nach ihrer Fristigkeit unterschieden. Die langfristige Preisuntergrenze wird durch die Forderung nach Vollkostendeckung bestimmt. So entspricht die langfristige Preisuntergrenze den totalen Stückkosten. Kurzfristig kann eine Unterschreitung dieses kritischen Wertes zweckmäßig sein. Die kurzfristige Preisuntergrenze wird durch die Forderung nach Teilkostendeckung determiniert, so nach Deckung der variablen Kosten. Sie entspricht den Grenzkosten pro Leistungseinheit (vgl. Zentes, 2002). Finanzwirtschaftliche Preisuntergrenzen sind liquiditätsorientiert und zielen auf die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Unternehmen ab (vgl. Engeleiter, 1981, Sp. 1371). Markt- bzw. wettbewerbsstrategische Preisuntergrenzen basieren auf Überlegungen bezüglich zulässiger bzw. angestrebter Preisabstände zur Konkurrenz. Sie können z.B. im Rahmen einer Positionierung als Premium-Anbieter eine Rolle spielen (vgl. Liebmann/Zentes, 2001, S. 190ff.). Rechtlich vorgegebene Preisuntergrenzen basieren auf rechtlichen Regelungen, so z.B. ist in Deutschland gemäß GWB der Verkauf unter Einstandspreis verboten. Preisuntergrenzen in organisierten Marktveranstaltungen, so Auktionen, sind z.B. die Ausgangspreise Englischer Auktionen, die nach dem Aufschlagverfahren erfolgen; auch im Rahmen von Holländischen Auktionen, die nach dem Abstrichverfahren verlaufen, bestehen zumeist definierte Preisuntergrenzen (vgl. Zentes, 2002).
Eine weitere Form der Preisuntergrenzen stellen die Preis-Mengen-Grenzen dar, die im Rahmen von Break-Even-Analy-sen als Preis-Mengen-Kombinationen ermittelt werden, bei denen die Gewinnschwelle erreicht wird.
Die Festlegung und Beurteilung von Verkaufspreisen für Güter und Dienstleistungen muss sich im Spannungsfeld zwischen den durch die Verkaufserlöse abzudeckenden Kosten einerseits und der den Leistungen am Markt entgegengebrachten Nachfrage andererseits ausrichten. Die allein auf Kosten beruhende Preiskalkulation ist in einer Marktwirtschaft deshalb für die Ermittlung von Verkaufspreisen wenig geeignet. Eine isolierte Ableitung der Preise aus den Kosten der Produkte ist nur dann erforderlich, wenn Preise nach den „Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP)“ oder von öffentlichen Organisationen Tarife, Gebühren bzw. Abgaben voll- kostenorientiert zu kalkulieren sind. In allen anderen Fällen kann eine Vernachlässigung der Bedarfs- bzw. Nachfrageverhältnisse sowie der ggf. vorhandenen Konkurrenzsituation zu einer marktkonträren Preisstellung und letztlich zu einem Hinauskalkulieren aus dem Markt führen. Eine die Kosten- und Nachfrageaspekte gleichermaßen berücksichtigende Preisbildung ist in der Praxis oftmals das Ergebnis eines langwierigen Suchprozesses. In diesem Prozeß kommt der Kostenrechnung die Aufgabe zu, für praktisch bedeutsame Entscheidungssituationen relevante Preisuntergrenzen zu bestimmen bzw. vorgeschlagene Preishöhen auf ihre Auskömmlichkeit hin zu überprüfen. Diese Aufgaben können nur durch den Aufbau eines integrierten Informationssystems bewältigt werden, das sich an den Grundsätzen der Deckungsbeitrags- rechnung orientiert (vgl. Abb.). Von unterbeschäftigten Betrieben kann zwar kurzfristig jeder Preis, der über den variablen Einzelkosten liegt, akzeptiert werden, da die betreffende Absatzleistung (z. B. ein Zusatzauftrag) einen zusätzlichen Deckungsbeitrag zur Abdeckung der auf kurze Sicht unveränderlichen und daher von der Unternehmung ohnehin zu tragenden fixen Kosten erbringt. Dieser Umstand führt aber gleichzeitig zu der Kritik, das Arbeiten mit Deckungsbeiträgen sei ebenfalls mit Mängeln behaftet, da es v. a. die Gefahr einer zu nachgiebigen Preispolitik in sich trage. Es muss deshalb verstärkt darauf hingewiesen werden, dass diese theoretische Preisuntergrenze nur bei isolierter Betrachtungeineseinzigen Kalkulationsobjektesund nur auf kurze Sicht gilt. Langfristig kann die Unternehmenserhaltung nur dann gesichert werden, wenn die Verkaufspreise so festgesetzt werden, dass die Deckungsbeiträge des Gesamtprogramms die gesamten Bereitschaftskosten des Unternehmens decken. In Zeiten der eindeutigen Unterbeschäftigung aller Kapazitäten dürfen allerdings in die Kalkulation der kurzfristigen kostenmäßigen Preisuntergrenze nur unmittelbar erzeugungsbedingte und absatzbedingte Kosten einbezogen werden, da nur sie bei der Produktion und dem Absatz kurzfristig zusätzlich anfallen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass variable Gemeinkosten - wie sie insb. bei der Kuppelproduktion auftreten - nur mehreren Erzeugnisarten gemeinsam zugerechnet werden können. Sie fallen unabhängig von der Entscheidung über Produktion und Absatz einer einzelnen Erzeugnisart an und dürfen deshalb nicht in die Preisuntergrenzen-Kalkulation einbezogen werden. Relevante Kosten sind ausschließlich die kurzfristig variablen Einzelkosten. Wie bereits erwähnt, ist eine Grundvoraussetzung für den Ansatz der kurzfristigen kostenmäßigen Preisuntergrenze in Höhe der variablen Einzelkosten, dass es sich tatsächlich um isolierte Einzelentscheidungen handelt, die sich nicht auf künftige preispolitische Entscheidungen auswirken. Weiterhin muss davon auszugehen sein, dass sich in der Realisierungsphase des betrachteten Auftrags keine Kapazitätsengpässe ergeben. Anders ist dies in Zeiten der Vollbeschäftigung. Grundsätzlich ist in Engpaß-Situationen zunächst zu überlegen, auf welche Weise man die für die Herstellung von Zusatzaufträgen oder von zusätzlich ins Programm aufzunehmenden Erzeugnisarten erforderlichen Kapazitäten verfügbar machen kann und welche zusätzlichen Kosten oder Erfolgseinbußen hierdurch voraussichtlich hervorgerufen werden. Dabei sind z.B. das Einlegen von Überstunden, intensitätsmäßige Anpassungen, Rationalisierungsmaßnahmen, der Zukauf von Zwischen- und Fertigprodukten oder das Personal-Leasing in Betracht zu ziehen. Je nachdem, welcher Weg der Kapazitätsfreisetzung bzw. -erwei- terung am kostengünstigsten ist, sind in die Kalkulation unterschiedliche Kostenbestandteile einzubeziehen. Nach Ausschöpfung dieser Maßnahmen läßt sich in vollbeschäftigten Betrieben, die ihre Kapazitäten kurzfristig nicht erweitern können, die Herstellung zusätzlich absetzbarer Erzeugnisse, für die kostenmäßige Preisuntergrenzen bestimmt werden sollen, häufig nur dadurch realisieren, dass man andere Erzeugnisarten aus dem Fertigungsprogramm verdrängt. In solchen Situationen muss man bestimmen, welche Deckungsbeiträge unter diesen Umständen infolge der Verdrängung anderer Produkte entgehen würden und muss dann diese entgehenden Erfolge als Opportunitätskosten in die Kalkulation der kostenmäßigen Preisuntergrenze einbeziehen. Die in Ansatz zu bringenden Opportunitätskosten sind dabei um so höher, je besser die Absatzmöglichkeiten des Unternehmens sind und je mehr es sich demzufolge „die Rosinen aus dem Markt herauspicken“ kann, und je deutlicher die Knappheit der vorhandenen Ressourcen ausgeprägt ist. Das Kalkulieren mit Opportunitätskosten hat - im Gegensatz zum traditionellen Rechnen mit Vollkosten auf Basis der jeweiligen Ist-Beschäftigung - zur Folge, dass bei einer guten Marktlage der Tendenz nach höhere kostenmäßige Preisuntergrenzen vorgegeben werden. Die kostenmäßigen Preisuntergrenzen können u. U. das Niveau der „Selbstkosten plus Gewinnzuschlags-Preise“ (Preiskalkulation) wesentlich übersteigen. Die Behauptung, ein Arbeiten mit der Deckungs- beitragsrechnung würde generell zu niedrigeren kostenmäßigen Preisuntergrenzen führen, erweist sich mithin als unzutreffend. Auch für die Fundierung mittel- und langfristig wirksamer preispolitischer Entscheidungen müssen kostenmäßige Preisuntergrenzen bestimmt werden, so z.B. für das Festlegen von Preisen für langfristige Lieferverträge, für die Herausgabe von zeitraumbezogenen Preislisten und für ähnliche Zwecke. Solche Entscheidungen werden nicht vor dem Hintergrund gegebener, unveränderlicher Kapazitäten getroffen. Im Rahmen des zeitlichen Horizonts der Entscheidungen können vielmehr ggf. nicht mehr ausgelastete Kapazitäten und damit auch die für die Vorhaltung dieser Kapazitäten kurzfristig unveränderlichen Bereitschaftskosten abgebaut werden. Solche mittel- bzw. langfristig disponiblen Bereitschaftskosten müssen in langfristig wirksame Preisuntergrenzen mit einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund ist festzuhalten, dass der zeitbezogene Quantencharakter der Bereitschaftskosten und die Bindungsdauer der verschiedenen Arten fixer Kosten sehr unterschiedlich ist. Während sich einige von ihnen monatlich in ihrer Höhe beeinflussen lassen, kann man über andere nur in Quartals-Intervallen oder nur in Jahres Zeiträumen disponieren. Je nach der Bindungswirkung preispolitischer Entscheidungen sollten dementsprechend Monatseinzelkosten, Quartalseinzelkosten oderauch Jahreseinzelkosten mit in die Preisuntergrenzen- kalküle einbezogen werden. Literatur; Hummel, S.; Männel, W., Kostenrechnung 2, Moderne Verfahren und Systeme, 3. Aufl., Wiesbaden 1983, S. 96-110.
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