Preise, die eine Unternehmung als Preisobergrenzen (bei der Beschaffung) oder Preisuntergrenzen (beim Absatz) plant bzw. tatsächlich realisiert. Die Festlegung der Preisgrenzen hängt von den Zielsetzungen (z.B. Streben nach Mindestgewinn), den betrieblichen Gegebenheiten (z.B. Kreditspielraum) und der zugrunde gelegten Zeitspanne ab. Nach der Zielsetzung lassen sich erfolgswirksame (auch kostenorientierte) und liquiditätswirksame Preisgrenzen unterscheiden. Nach der Zeitspanne werden langfristige und kurzfristige Preisgrenzen differenziert. Im Mehrproduktbetrieb ergeben sich in der Regel andere Preisgrenzen als beim Einproduktbetrieb.
Preisgrenzen können auftreten als Preisobergrenzen bei der Beschaffung von Gütern oder Preisuntergrenzen bei deren Verkauf.
P werden vielfach im Rahmen der Beschaffungs und Absatzplanung verwendet. Hierbei geben Preisobergrenzen das Beschaffungspreislimit an, das für die Beschaffung von im Produktionsprozeß einzusetzenden Gütern nicht überschritten werden darf. Preisuntergrenzen geben das Absatzpreislimit an, das beim Verkauf von erstellten Produkten nicht unterschritten werden sollte. Die Festlegung dieser Preisgrenzen (Preisgrenzen, Ermittlung von) hängt von den Zielsetzungen eines Unternehmens ab, die sich am kalkulatorischen Erfolg, am Umsatz oder an der Liquidität orientieren können. Mit Hilfe kalkulatorischer Erfolgsrechnungen (mit ErfolgErlös Kosten) lassen sich zweckmäßigerweise nur am kalkulatorischen Erfolg ausgerichtete Preisgrenzen ermitteln, die ein Unternehmen nur kurzfristig als Marketinginstrument einsetzen kann; denn bei diesen Preisgrenzen verzichtet ein Unternehmen auf seine volle Kostendeckung, wodurch es langfristig seine Existenz gefährdet.
[s.a. Preiskalkulation] Unter Preisgrenzen versteht man zielabhängige kritische Werte für absatz- und be-schaffungsmarktorientierte Entscheidungen (vgl. Zentes, 2002). Preisgrenzen werden systematisiert in
- Preisimtergrenzen
- Preisobergrenzen
- Preisschwellen
- Preishnidore.
Siehe Preisobergrenze, Preisuntergrenze
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