Bereitschaftskosten sind Kosten, die notwendig sind, um die Kapazität in einem ständig leistungsbereitem Zustand zu halten.
Wir unterscheiden einige Unterfälle:
1)bei intensitätsmäßiger Anpassung im Bereich der Unterausnutzung:
Kontinuierlicher Betrieb bei schwankender Ausbringung pro Zeiteinheit. Zerlegt man alle Kosten außer den Kapazitätskosten in eine leistungsproportionale und eine konstante (fixe) Komponente, so bildet die konstante Komponente diese Bereitschaftskosten.
2) bei Fixierung der Größe von Personalgruppen und dann, wenn das Personal in gezwölftelten Jahresbeträgen entlohnt wird (Gehalt, Monatslohn, Wochenlohn).
Hierbei handelt es sich eigentlich um »Kapazitätskosten«: Kosten der Arbeitskapazität.
Man behandelt daher diese Kosten abrechnungstechnisch ähnlich wie die Kapazitätskosten.
Bereitschaftskosten sind Kosten für den Zweck der Herstellung und Haltung der unmittelbaren Leistungsbereitschaft einer Kapazität. Sie sind noch nicht verursacht durch die Produktion einzelner Leistungseinheiten und treten daher als fixe Kosten zu den Kapazitätskosten.
Sie bestehen aus Teilen der Verbrauchskosten (von Verbrauchsfaktoren) und der Nutzkosten der Arbeit in der Stelle.
Man kann deutlich drei verschiedene Situationen unterscheiden, die zum Einsatz dieser Kosten führen:
1) Korrosion an den Betriebsmitteln
Flüssigkeiten (z. Bereitschaftskosten der Naßbetrieb), Dämpfe oder Gase schädigen die Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel. Diese Einflüsse müssen kompensiert werden.
Diese Kosten werden manchmal bei hohem Produktionsniveau durch eine vorbeugende Instandhaltung verdeckt und erscheinen dann als mengenproportionale Kosten; z. Bereitschaftskosten wenn ein Auto, das in der "Laternengarage" parkt, viel gefahren wird und durch regelmäßige Pflegedienste im Abstand bestimmter Kilometer auch gegen Naßschäden usw. geschützt wird.
Sie lassen sich in der Regel bei Stillegung der Kapazität abbauen, z.Bereitschaftskosten beim "Einmotten" von Kriegsschiffen oder von Passagierflugzeugen in der Trockenwüste von Arizona.
2) Personelle Besetzung des Betriebsmittels über die volle Betriebszeit
Hier ist es nicht wirtschaftlich möglich oder beabsichtigt, die Auftragsbelastung der Stelle zu stapeln; der Mensch wartet daher auf die Aufträge. Das ist z.Bereitschaftskosten bei allen Schalterbetrieben der Fall, bei Post, Bahn oder ähnlichen Einrichtungen oder dann, wenn ein Betriebsmittel die durchlaufenden Aufträge ohne Wartezeiten (Bereitstellungszeiten) sofort bearbeiten soll.
In der Belastung der besetzenden Personen treten daher stets "Leerzeiten" auf. Erreicht jedoch unplanmäßig die Belastung die Kapazitätsgrenze bei zwangsläufig hohen Wartezeiten der Aufträge, dann scheinen die Leistungsmengen wiederum arbeitszeitproportional zu sein.
3) Intensitätsmäßige Anpassung durch Variation des Energiedurchsatzes:
Dampfkessel, stromerzeugende Turbinen, Schmelzöfen oder ähnliches müssen vor Abgabe von Leistungseinheiten die Betriebstemperatur erreichen und evtl. Druck oder Spannung in einem Verteilungsnetz halten. Bereits dieser "Leerlauf" verursacht Kosten über die Betriebszeit.
Bei einer Änderung der Leistungsmengen (physikalisch "Arbeit") ändert sich nicht die Laufzeit solcher Betriebsmittel sondern ihr Energiedurchsatz pro Laufstunde und damit die Leistungsintensität.
Bereitschaftskosten sind Kosten, die aus der Vorhaltung der Produktionskapazität entstehen, unabhängig davon, ob diese genutzt wird oder nicht. Sie haben also den Charakter von Fixkosten.
Kapazitätskosten oder beschäftigungsfixe Kosten (° fixe Kosten), die aus der Kapazität der Produktionsfaktoren entstehen, unabhängig davon, ob sie genutzt wird oder nicht, da ihre potentielle Leistungsfähigkeit durch den Zeitablauf verlorengeht. Bsp.: Miete, Abschreibungen, Personal- und Verwaltungskosten usw. Vgl. Leerkosten.
Bereitschaftskosten sind der Teil der Kosten, der durch die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft verursacht wird. Die Bereitschaftskosten sind unabhängig vom Beschäftigungsgrad (Ausbringungsmenge). Im Gegensatz zu den Bereitschaftskosten, die zeitabhängig sind, gibt es Mengenkosten, die beschäftigungsabhängig sind. Die Bereitschaftskosten werden häufig als fixe Kosten bezeichnet. Typische Beispiele für Bereitschaftskosten sind Geschäftsführergehälter, Miete, Grundsteuer u. ä.
Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Betrieb stets einsatzfähig zu halten. Sie resultieren aus im allgemeinen langfristigen Entscheidungen über Vorleistungen (Forschung), Nutzungspotentiale (Investitionen) und Arbeitskräfte sowie aus Entscheidungen über Anpassungsprozesse und den Grad der Leistungsbereitschaft. Alle Perioden-Einzel- kostenbestandteile, die kurzfristig nicht variabel, sondern nur aufgrund besonderer Massnahmen (z.B. Anordnung von Mehr- arbeit oder Zusammenlegung einzelner Betriebsteile) veränderbar sind, zählen neben den Perioden-Gemeinkosten zu den Bereitschaftskosten. Sie sind gegenüber den Haupt- einflussfaktoren (für kurzfristige Dispositionen vor allem Art und Menge der Leistungen) fixer Natur. Im Gegensatz hierzu ändern sich die Leistungskosten automatisch mit dem realisierten Leistungsprogramm (relative Einzelkosten). Diese Unterscheidung entspricht nicht der herkömmlichen Differenzierung in Fixkosten und variable Kosten.
Synonyme Begriffe sind Betriebsbereitschaftskosten, Kapazitätskosten.
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