Die Leistungskosten sind ein Teil der Stellenkosten, der sich Änderungen des Leistungsvolumens kontinuierlich anpaßt oder angepaßt werden kann. »Variable oder proportionale Kosten« im üblichen Verständnis der Praxis. Diese Kosten sind bei zeitlicher Anpassung exakt als vollständige Kostenartengruppe bestimmbar, wenn die leistungsproportionalen Kosten des produktionsbedingten Anlagenverschleißes als besondere Kostenart (Unterkostenart der Abschreibungen z.B.) eingeführt werden. Bei intensitätsmäßiger Anpassung im Bereich der Unterausnutzung sind sie nur als Komponente dieser Kostenartengruppe bestimmbar und müssen durch besondere Verfahren der Kostenzerlegung gefunden werden. Es war früher durchweg üblich, die »produktiven« Arbeitskosten bei zeitlicher Anpassung als Leistungskosten zu behandeln. Bei ungehemmter Beschaffung und Entlassung der Arbeitskräfte und bei Entlohnung im Vorgabe- oder Stundenlohn ist das auch ohne Schwierigkeiten möglich.
in der Standardgrenzpreisrechnung Bezeichnung für die variablen Kosten bzw. Grenzkosten pro Produkteinheit. Sie ergeben sich als Produkt aus dem Leistungskostensatz und den Bezugsgrößen pro Produkteinheit. Die Leistungskosten sind für die Produkte, die keine knappen Produktionsfaktoren beanspruchen, gleich dem j Standardgrenzpreis.
Bereitschaftskosten
Vorhergehender Fachbegriff: Leistungskenngröße | Nächster Fachbegriff: Leistungskostensatz
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|