von Umfang, Art und Wert der tatsächlich erbrachten Leistung unabhängige Kosten; auch als Bereitschaftskosten bezeichnet. Den Gegensatz dazu bilden Leistungskosten.
Kapazitätskosten sind die Kosten der Betriebsräume und Betriebsanlagen. Aufgegliedert werden sie in die betreffenden Kostenarten der Betriebsabrechnung. Abschreibungen sind dabei nur insoweit enthalten, wie sie nicht durch den Gebrauchsverschleiss bedingt sind und daher leistungsproportional angesetzt werden müssen.
Kosten der Bereitstellung der Kapazität, nicht Kosten ihrer Benutzung für den Zweck der Leistungserzeugung (>>> Nutzkosten).
Es ist in der Kostenrechnung nicht üblich, Kosten von Arbeitsgruppen als (Arbeits-) Kapazitätskosten zu bezeichnen.
Kapazitätskosten sind Kosten, die aus der Vorhaltung der Produktionskapazität entstehen, unabhängig davon, ob diese genutzt wird oder nicht. Sie haben den Charakter von Fixkosten.
Synonyme sind:
Bereitschaftskosten, Betriebsbereitschaftskosten.
Siehe auch: Bereitschaftskosten
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