Die Kostenrechnung ist neben der Finanzbuchführung (-buchhaltung) wichtigstes Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens.
Die Kostenrechnung hat folgende Aufgaben:
• Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Kontroll-aufgabe),
• Bereitstellung von Zahlenmaterial für dispositive Zwecke (Lenkungsaufgabe) und
• Kalkulation der betrieblichen Leistungen für Zwecke der bilanziellen Bestandsbewertung (Dokumentationsaufgabe).
Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung, die sich an den Grössen Aufwand und Ertrag orientiert, verwendet die Kostenrechnung die Grössen Kosten und Leistung. Dabei hat sich der pagatorische Kostenbegriff sowohl in der Theorie als auch in der Praxis nicht gegenüber dem wertmässigen Kostenbegriff durchgesetzt. Der organisatorische Zusammenhang zwischen Finanz- und Betriebsbuchhaltung kann nach zwei Hauptformen geregelt werden: Beim Einkreissystem werden beide Bereiche innerhalb eines geschlossenen Kontensystems als ungeteilte Gesamtbuchhaltung geführt. Beim Zweikreissystem rechnet man beide Bereiche in getrennten, jeweils in sich abgeschlossenen Kontensystemen ab; die Verbindung zwischen beiden Kreisen wird mit Hilfe von Spiegelbild- oder Übergangskonten hergestellt. Die Kostenrechnung ist im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung in ihrem Schwerpunkt nach innen gerichtet; sie verfolgt - regelmässig als Monats-, und nicht als Jahresrechnung ausgestaltet - den Weg der Produktionsfaktoren im betrieblichen Kombinationsprozess und beschränkt sich dabei auf die rechnerische Erfassung jenes Werteverzehrs, der durch die Leistungserstellung und -Verwertung verursacht wird, und dies sind die Kosten. Je nach Art bzw. Umfang der verrechneten Beträge unterscheidet man die Systeme der Ist-, Normal- und Plankostenrech nung bzw. der Voll- und Teilkostenrechnung in den verschiedensten Kombinationen und Modifikationen (Kostenrechnungssysteme).
Jede Kostenrechnung gliedert sich jedoch - unabhängig vom gewählten Kostenrechnungssystem — stets in drei Teilbereiche (vgl. Abb.):
(1) Die Kostenartenrechnung steht am Anfang der Kostenrechnung und dient der Erfassung und Gliederung aller im Laufe der jeweiligen Abrechnungsperiode angefallenen Kostenarten. Ihre Fragestellung lautet also: Welche Kosten sind insgesamt in welcher Höhe angefallen?
(2) In der Kostenstellenrechnung werden dann die Kosten auf die Betriebsbereiche (Kostenstellen) verteilt, in denen sie angefallen sind. Diese Verteilung wird mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens vorgenommen und verfolgt einen doppelten Zweck: Einmal muss man für die Kostenkontrolle und -be- einflussung wissen, wo die Kosten entstanden sind, und zum anderen ist eine genaue Stückkostenberechnung nur möglich, wenn die betrieblichen Leistungen mit den Kosten derjenigen Stellen (Abteilungen) belastet werden, die diese Leistungen erbringen. Die Fragestellung der Kostenstellenrechnung lautet also: Wo sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?
(3) Die Kostenträgerrechnung (Selbstkostenrechnung, Stückkostenrechnung, Kalkulation) hat die Aufgabe, für alle erstellten Güter und Dienstleistungen (Kostenträger) die Stückkosten zu ermitteln. Ihre Fragestellung lautet: Wofür sind welche Kosten in welcher Höhe pro Stück angefallen? Zur Terminologie sei noch angemerkt, dass man gelegentlich (unter organisatorischem Aspekt) die Kostenarten- und die Kostenstellenrechnung unter dem Begriff Betriebsabrechnung (nicht: Betriebsbuchhaltung!) zusammenfasst; die Kostenrechnung besteht dann aus Betriebsabrechnung und Kalkulation.
Erfassung, Verteilung und Zurechnung von Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen. Zweck der Kostenrechnung ist
1. eine Wirtschaftlichkeitskontrolle (Wirtschaftlichkeit) und
2. die Kalkulation des Angebotspreises aufgrund der ermittelten Selbstkosten.
Die Kostenrechnung ist Teil des internen Rechnungswesens.
Die Kostenrechnung beinhaltet die Errechnung, Sammlung und Auswertung aller Werteinsätze (= Kosten), die durch die betriebliche Leistungserstellung verursacht werden.
Bei Verwendung von Istwerten dient die Kostenrechnung der Kontrolle des Betriebsgeschehens und als Grundlage der Preisfestsetzung, bei Verwendung von budgetierten Werten dient sie der Unternehmensplanung und für Prognosen.
Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens und gliedert sich in mehrere Aufgabengebiete, die in enger Verbindung zueinander stehen. Die Kostenartenrechnung erfaßt die periodenweise angefallenen Gesamtkosten, gegliedert nach Kostenarten. In der Kostenstellenrechnung, die in der Regel in Form eines Betriebsabrechnungsbogens durchgeführt wird, erfolgt einmal die Verteilung der primären Gemeinkosten (primäre Kostenarten) auf die Kostenstellen, in denen sie verursacht worden sind. Zum andern wird in der Kostenstellenrechnung die Verteilung der sekundären Gemeinkostenarten (sekundäre Kostenarten) vorgenommen innerbetriebliche Leistungsverrechnung). Als dritte Aufgabe kommt der Kostenstellenrechnung die Ermittlung der Kalkulationssätze für die einzelnen Kostenstellen zu. Die Kostenträgerstückrechnung, als drittes Teilgebiet der Kostenrechnung, verrechnet zur Ermittlung der Kosten für die einzelnen Erzeugnisse die Einzelkosten direkt und alle Gemeinkosten indirekt, d.h. mit Hilfe der in der Kostenstellenrechnung ermittelten Kalkulationssätze, auf die Erzeugnisse. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung (Kostenträgerzeitrechnung) werden der Gesamtgewinn und die einzelnen Erfolgsbeiträge der einzelnen Erzeugnisse bzw. gruppen z.B. monatlich ermittelt und analysiert. Die Ergebnisse der Kostenträgerstückrechnung dienen weiterhin der Ermittlung der Wertansätze für die nicht verkauften Halb- und Fertigfabrikate in der Bestandsrechnung. Ein weiterer Teilbereich der Kostenrechnung, die Kostenkontrolle, dient der Entdeckung und Beseitigung von Unwirtschaftlichkeiten vor allem in der Kostenstellenrechnung. (Budget, Controlling) In der Kostenrechnung lassen sich folgende Kostenrechnungssysteme unterscheiden:
1. nach dem Umfang der Verrechnung der Kosten: Voll- und Teilkostenrechnung.
2. nach dem Zeitbezug der verrechneten Kosten: Ist-, Normal- und Plankostenrechnung.
Kostenrechnung ist ein Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens, in dem Kosten erfaßt, bestimmten Bezugsobjekten zugerechnet und für spezielle Zwecke ausgewertet werden.
Aufgaben:
Zur vollständigen Erreichung der Unternehmungsziele muß die Kostenrechnung folgende Aufgaben erfüllen:
(1) Kurzfristige Erfolgsrechnung:
Der interne Erfolg (Betriebserfolg) wird mehrere Male im Jahr (z. B. monatlich oder vierteljährlich) ermittelt, um die Unternehmensleitung laufend über den Grad der Zielerfüllung zu informieren.
(2) Kalkulation der betrieblichen Leistung:
Die Kostenrechnung soll Informationen darüber liefern, ob der für das zu verkaufende Produkt erzielbare Marktpreis ausreichend ist und zu welchem Preis das Produkt kurzfristig und langfristig gerade noch verkauft werden kann (Preisuntergrenzen).
(3) Bereitstellung von Zahlenmaterial für die Bewertung in der Handelsbilanz:
Selbsterstellte Anlagen und unfertige sowie Fertigfabrikate müssen in der Bilanz zu Herstellungskosten bewertet werden.
(4) Bereitstellung von Zahlenmaterial für betriebliche Entscheidungen, die
sich im wesentlichen auf folgende Bereiche beziehen:
(a) Optimierung des Produktionsprogramms durch die Aufnahme neuer Produkte und das Ausscheiden bisher angebotener Produkte (Programmoptimierung),
½ ½
Direkt Indirekt
zurechenbar zurechenbar
(Einzelkosten) (Gemeinkosten)
½ ¯
½ ½
¯ ¯
Übers.:Zusammenhang von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
(b) Optimierung der Kosten für die Produktionsfaktoren, u. a. durch
Verfahrenswahl sowie Entscheidungen über Eigenfertigung oder
Fremdbezug.
(5) Wirtschaftlichkeitskontrolle:
Durch den Vergleich der Kosten einer Periode mit den Kosten anderer
Perioden, durch den Vergleich der Kosten des eigenen Betriebs mit
den Kosten anderer Betriebe (Betriebsvergleich) oder durch den Ver-
gleich von Plankosten mit Istkosten werden Kosteneinsparungsmög-
lichkeiten aufgezeigt (Kostenkontrolle).
Aufbau:
Die Mindestform einer Kostenrechnung umfaßt lediglich eine kurzfristige Ergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren, für die eine Kostenartenrechnung, die auf den Ist-Daten der Finanzbuchhaltung basiert, erforderlich ist. Um die erstellten Güter und Dienstleistungen kalkulieren zu können, muß die Kostenartenrechnung um eine Kostenstellen- und eine Kostenträgerrechnung erweitert werden.
Die Kostenartenrechnung steht am Anfang der Kostenrechnung und dient
der Erfassung und Gliederung der Kosten.
In der Kostenstellenrechnung werden die Kosten, die den Kostenträgern
nicht direkt zugerechnet werden können (Gemeinkosten), zunächst auf
die Betriebsbereiche verteilt, in denen sie angefallen sind. Die Kostenträger werden dann in dem Maße mit diesen Gemeinkosten belastet, wie sie Leistungen der Kostenstellen in Anspruch genommen haben. Außerdem belastet man sie mit den ihnen direkt zurechenbaren Einzelkosten.
Die Kostenträgerrechnung oder Kalkulation hat die Aufgabe, die Kosten für eine Einheit (Stückkosten) der erstellten Leistung zu ermitteln. Als Kostenträgerzeitrechnung widmet sie sich der Ermittlung des Betriebserfolgs (Betriebserfolgs-, Betriebsergebnisrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung).
Wenn die Kostenrechnung auch als Entscheidungshilfe dienen soll, muß sie zur Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung) ausgebaut werden. Soll daneben eine effektive Wirtschaftlichkeitskontrolle durchgeführt werden, ist der Vollausbau der Kostenrechnung unter Einbeziehung einer Plankostenrechnung notwendig (Grenzplankostenrechnung).
Die Kostenrechnung erfaßt die Kosten der Produktionsfaktoren im betrieblichen Kombinationsprozeß, die durch die Leistungserstellung und Leistungsverwertung verursacht worden sind. Die Kostenrechnung wird auch als Betriebsbuchhaltung im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung bezeichnet. Als wichtigste Aufgabe der Kostenrechnung kann die rechnerische Kontrolle aller Vorgänge im Betrieb betrachtet werden. Die Kostenrechnung ist also ein Kontrollinstrument. Daneben hat die Kostenrechnung die Funktion eines betrieblichen Lenkungsinstrumentes. Sie stellt Zahlenmaterial für alle Teilbereiche im Betrieb bereit, das Grundlage für den betrieblichen Entscheidungsprozeß sein kann. Darüber hinaus ist die Kostenrechnung ein Informationsinstrument für andere Teile des Rechnungswesens. Die Kostenrechnung gliedert sich in die Kostenarten-, die Kostenstellen- und die Kostenträgerrechnung. Die Kostenartenrechnung dient der vollständigen Erfassung aller Kosten nach deren Art. An die Kostenartenrechnung schließt sich die Kostenstellenrechnung an. Der Gesamtbetrieb wird dabei in einzelne Einheiten, die Kostenstellen, zerlegt. Die Kostenträgerrechnung basiert auf der Kostenar-ten- und Kostenstellenrechnung. Kostenträger sind nach Eugen Schmalenbach die Leistungseinheiten, auf die die Kosten verrechnet werden.
Die Kostenrechnung eines Unternehmens stellt ein spezifisches Informationsrechnungssystem dar, welches über die in den Beschaffungs, Produktions und Absatzprozessen eines Unternehmens sich vollziehenden Güterverbräliche und den damit verbundenen Wertverlusten informiert. Eine Unternehmensführung benötigt solche Informationsrechnungssysteme, um ihre (kurzfristigen) Planungs, Kontroll, Lenkungs und Informations bzw. Dokumentationsaufgaben zu lösen. Zur Lösung dieser Aufgaben Abbildung (Erfassung sowie Strukturierung) und Bewertung von sachzielbezogenen Güterverbräuchen (Kosten) • Kostenartenrechnung (Primärkostenrechnung) Einzelkosten Gemeinkosten Übernahme in die Kostenartenrechnung Zurechnung (Verteilung) (Kostenzurechnungsprinzipien) Zurechnung (Verteilung (Kostenzurechnungsprinzipien) bewertete innerbetriebliche Güter, die als absatzbestimmte Produkte kalkuliert und über die Kostenartenrechnung in die Kostenrechnung einbezogen werden Bereitstellung von Kosteninformationen Übernahme in die KostenstellenrechnungDirekte Übernähme in die Kostenträgerrechnung Kostenstellenrechnung (Sekundärkostenrechnung, innerbetriebliche Leistungsrechnung), z. B. mittels eines »Betriebsabrechnungsbogens Zuschlagssätze (Zuschlagskalkulation) Kostenträgerstückrechnung und Bestandsrechnung für Absatzprodukte Einzelkosten Gemeinkosten Ermittlung der Selbstkosten je Stück oder je Produktan Bereitstellung von Kosteninformationen für die Betriebsergebnis oder kurzfristige Erfolgsrechnung, für Kostenbudgets, für Winschaftlichkeits und Erfolgskontrollen (Kalkulation, Kostenabweichungen, Analyse der für die Preiskalkulation, für Deckungsbeitragsrechnungen, für die handels- und steuerrechtliche Bestandsbewertung Kostenschlüsselnungssystemen gehören das soge nannte Direct Costing (sowohl als Istals auch als Plankostenrechnung ausgestaltet), die Grenzplanko stenrechnung mit ihren verschiede nen Varianten und die sogenannte re lative Einzelkostenrechnung. Diese Plankostenrechnungssysteme dienen in erster Linie der Lösung von Planungs, Lenkungs und Kontrollauf gaben. Sie sollen daher die künftigen, entscheidungsrelevanten, also die von der Unternehmensführung in ihrer Höhe beeinflußbaren, Kosten erfas sen. Durch Einbeziehung der nicht entscheidungsrelevanten, fixen Kosten lassen sich die Teilkostenrech nungssysteme in mehrstufige Kosten rechnungssysteme überführen (mehr stufige Deckungsbeitragsrechnung).
Die Kostenrechnung ist das Gegenstück zur Leistungsrechnung.
(siehe auch Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebsbuchführung, Betriebsbuchhaltung)
Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.
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