Die Kostenstellenrechnung ist einer der drei Hauptteile der Kostenrechnung und dient der Steuerung und Kontrolle der Kostenstellenkosten (Kostenstellenbudgets) sowie als Basis zur Berechnung von Kostensätzen, Zuschlags- und Verrechnungssätzen für die Kalkulation. Sie beantwortet die Frage, wo Kosten entstanden sind oder entstehen sollen.
Kostenstellen sind Orte, wo die Kosten entstehen, und werden nach den zu verrichtenden Arbeiten gebildet. Erstes Gliederungskriterium ist der Organisationsplan eines Unternehmens. Für jeden Verantwortlichkeitsbereich wird mindestens eine Kostenstelle gebildet. Dann ist zu fragen, ob die Leistung der Stelle mit einer Bezugsgrößeneinheit eindeutig gemessen werden kann und ob diese Bezugsgröße zudem die Kostenverursachung in der Stelle richtig darstellen kann. Wenn nicht, ist eine Aufteilung in mehrere Kostenstellen oftmals sinnvoll.
>>> Grenzplankostenrechnung,
Die Kostenstellenrechnung ist ein Teilbereich der Kostenrechnung. Sie steht zwischen der Kosten rten- und Kostenträgerrechnung. Für ihre Konzeption und Anwendung ist die unterschiedliche Beanspruchung der einzelnen Betriebsteile durch die Kostenträger bestimmend. Dies führt zur Einteilung des Betriebes in einzelne Kostenstellen, wobei neben der grundsätzlichen funktionalen Bestimmung oft organisatorische, räumliche und rechentechnische Gesichtspunkte die Bildung und Feingliederung der Kostenstellen beeinflussen (Kostenstelleneinteilung). Man unterscheidet Haupt-, Neben- und Hilfskostenstellen bzw. Vor- und Endkostenstellen. Die Hauptaufgaben der Kostenstellenrechnung bestehen in der Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen, die mengenmäßige Erfassung und Bewertung der innerbetrieblichen Leistungen und deren Verrechnung auf die Kostenstellen sowie in der Ermittlung der Kalkulationssätze durch Division der Kostensumme der Hauptkostenstellen durch die Maßgröße der von ihnen geleisteten Produktionsbeiträge. Diese Aufgaben werden meist mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens gelöst. Probleme ergeben sich im Rahmen der Kostenstellenrechnung bei der Zurechnung der Gemeinkosten nach dem Kostenverursachungsprinzip und damit bei der Wahl der Kostenstellenumlegungsbogen geeigneten Schlüsselgrößen und bei der Wahl des geeigneten Umlageverfahrens für die innerbetrieblichen Leistungen (Kostenarten-, Kostenstellenumlage-, Kostenstellenausgleichs-, Kostenträgerverfahren Gleichungsverfahren).
Die Kostenstellenrechnung ist ein Teilgebiet der Kostenrechnung.
Als zweite Stufe der Kostenrechnung steht sie zwischen der Kostenarten-
und Kostenträgerrechnung. Ihre Aufgabe besteht darin, die nach Arten ge-
gliederten Kosten auf die Stellen im Betrieb zu verteilen, bei denen sie an-
gefallen sind (Kostenstellen).
Sie beantwortet die Frage:
Wo sind Kosten in welcher Höhe angefallen?
Aufgabe:
Im einzelnen mißt man der Kostenstellenrechnung drei Aufgaben zu:
? Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Kostenstellen,
? Erhöhung der Genauigkeit der Kalkulation,
? Lieferung relevanter Kosten aus den Betriebsbereichen.
Um diese Aufgaben zu erfüllen, muß sich die Kostenstellenrechnung da-
mit befassen,
? den Betrieb in Kostenstellen (und diese eventuell in Kostenplätze)
aufzuteilen und einen Kostenstellenplan zu erarbeiten,
? die Gemeinkostenverteilung im Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
vorzunehmen,
? dabei gleichzeitig die innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchzu-
führen und
? zur Weiterverrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger Kalku-
lationssätze zu ermitteln.
Problem:
(1) Nicht immer sind die Kostenträgergemeinkosten den Kostenstellen
eindeutig zuzuordnen.
(2) Schwierig ist es mitunter, in einer Kostenstelle die richtige Bezugs-
größe für die Kostenverursachung (Verursachungsprinzip) zu finden.
(3) Auch gibt es Fälle, in denen man mit mehr als einer Bezugsgröße zu
arbeiten hat (heterogene Kostenverursachung).
(4) Wichtig ist die Wahl eines geeigneten Verfahrens für die innerbetrieb-
liche Leistungsverrechnung, das die nötige Genauigkeit gewährleistet.
Hinweis:
Der BAB ist zwar ein wichtiges Hilfsmittel der Kostenstellenrechnung, es wäre aber falsch, ihn mit der Kostenstellenrechnung gleichzusetzen.
Die Kostenstellenrechnung bildet neben der » Kostenartenrechnung, der Kostenträgerzeitrechnung und der Kalkulation einen zentralen Bestandteil eines Kostenrechnungssystems. Ihr hegt eine Aufteilung der gesamten Unternehmung in Kostenstellen als Abrechnungsbezirke zugrund e. Die Kostenstellenrechnung wird zur Erfüllung verschiedener Rechnungsziele durchgeführt. Das wichtigste Instrument zur Erfüllung dieser Aufgaben ist der » Betriebsabrechnungsbogen. In Plankostenrechnungen bestehen zentrale Aufgaben der Kostenstellenrechnung in der Kostenplanung, der Wirtschaftlichkeitskontrolle und der Steuerung von Unternehmungsprozessen. Die Untergliederung der Unternehmung in Kostenstellen und eine genaue Analyse der Prozesse, die in den Kostenstellen durchgeführt werden, ermöglichen es, die maßgeblichen Bestimmungsgrößen der Kosten und ihren jeweiligen Einfluß zu kennzeichnen. Diese Analyse ist die Grundlage für eine genaue Planung der Kosten einer Stelle. Als wichtigste Bestimmungsgröße wird in der Regel die Beschäftigung verwendet. Die verschiedenen, in einer Kostenstelle anfallenden Kostenarten werden in Abhängigkeit von ihr geplant. Dabei geht man von einer Planbeschäftigung aus, die als erwartete, als Normal oder als Optimalbeschäftigung vorgegeben wird. Die Kostenplanung ist zugleich Basis für eine Kontrolle der Wirtschaftlichkeit. Durch eine Gegenüberstellung von geplanten und realisierten Kosten werden » Kostenabweichungen aufgedeckt. Dabei erkennt man, wo Kostenüber bzw. unterschreitungen aufgetreten sind. Über eine Analyse der Kostenabweichungen werden deren Ursachen sichtbar. Hierdurch gewinnt man Hinweise auf Unwirtschaftlichkeiten, die beseitigt werden können. Die Vorgabe von Kosten an die Kostenstellen läßt sich ferner zur zielorientierten Steuerung verwenden. Damit dient die Kostenstellenrechnung zur Steuerung des Produktionsprozesses. Als Bindeglied zwischen Kostenarten und Kostenträgerrechnung ist die Kostenstellenrechnung auf eine Verteilung der Kosten ausgerichtet. Durch die Gliederung der Unternehmung in Kostenstellen soll eine genauere Zurechnung der Gemeinkosten erreicht werden. Da verschiedene Kostenträger die Stellen der Unternehmung in unterschiedlicher Weise beansprlichen, würde eine gleichmäßige Kostenverteilung auf die Kostenträger nicht der tatsächli chen Beanspruchung entsprechen. Dabei lassen sich drei Wichtige Verteilungsprobleme unterscheiden: Erstens müssen die artmäßig gegliederten Gemeinkosten den verschiedenartigen Kostenstellen zugeordnet werden. Diese Aufgabe kann entweder durch eine Erfassung der Gemeinkosten unmittelbar am Ort ihrer Entstehung oder über eine Verteilung der für die gesamte Unternehmung angefallenen Gemeinkosten erfolgen. Die Einzelkosten werden demgegenüber in der Regel unmittelbar den Kostenträgern zugeordnet. Zweitens ist die Kostenstellenumlage oder innerbetriebliche » Leistungsverrechnung vorzunehmen. Da eine Reihe von Kostenstellen nicht unmittelbar Tätigkeiten an Kostenträgern durchführt, werden die Kosten der Artiger Vorkostenstellen nach den von ihnen für andere Stellen erbrachten Verrichtungen auf diese umgelegt. Drittens sind in den Endkostenstellen, deren Kosten unmittelbar den Kostenträgern zugerechnet werden, Zuschlagssätze zu bestimmen. Mit ihnen werden die Kosten der Endkostenstellen auf die von diesen bearbeiteten Kostenträger verteilt. Als Zuschlagsbasen sind nach Möglichkeit solche Merkmale (z. B. Fertigungszeiten, Fertigungsmaterial u. a.) der Kostenträger zu wählen, zu denen sich die Kosten der Endkostenstellen proportional verhalten. Die Zuschlagssätze geben an, W welchem Verhältnis die Kosten der Endkostenstellen zu den Bezugsbasen stehen. Ein weiteres Rechnungsziel der Kostenstellenrechnung kann in der Bewertung von HaiBund Fertigerzeugnissen bestehen. Eiese Bewertung ist beispielsweise für die Aufstellung des Jahresabschlusses erforderlich. Da sie in der Regel nicht nur zu Einzelkosten erfolgen kann, müssen die bis zur jeweiligen Kostenstelle angefallenen Gemeinkosten ermittelt werden. Über die Bildung der Kostenstellen, die Ermittlung und Umlage ihrer Gemeinkosten sowie die Zuschlagssätze läßt sich eine Zurechnung der Gemeinkosten auf die Produkte jeweils bis zu der Stelle im Produktionsprozeß erreichen, welche ein zwischenprodukt noch durchlaufen hat.
Teilgebiet der Kostenrechnung, in dem die Kosten auf die Betriebsbereiche (Kostenstellen) verteilt werden, in denen sie angefallen sind. Diese Verteilung wird mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) vorgenommen und verfolgt einen doppelten Zweck: Einmal muss man für die Kostenkontrolle und -beeinflussung wissen, wo die Kosten entstanden sind, und zum anderen ist eine genaue Stückkostenberechnung (Kalkulation) nur möglich, wenn die betrieblichen Leistungen mit den Kosten derjenigen Stellen (Abteilungen) belastet werden, die diese Leistungen erbringen. Die Begriffe Kostenstellenrechnung und Betriebsabrechnungsbogen werden vielfach gleichgesetzt und deshalb auch die Aufgaben der Kostenstellenrechnung mit denen des BAB identifiziert. Ein solches Vorgehen ist zwar vertretbar, doch scheinen die Aufgaben des BAB eher eine "Arbeitsanweisung" zur Realisierung der folgenden - allgemeiner formulierten - Aufgaben der Kostenstellenrechnung zu sein: Die Kostenstellenrechnung erfasst die Kosten am Ort ihrer Entstehung, um (1) die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit (Kostenkontrolle) an den Stellen durchzuführen, an denen die Kosten zu verantworten und zu beeinflussen sind. (2) die Genauigkeit der Kalkulation zu erhöhen, denn bei unterschiedlicher Beanspruchung der Abteilungen durch die einzelnen Produkte muss man auch die Gesamtkosten des Betriebes nach Kostenstellen differenziert den Kostenträgern zurechnen, die diese Kosten verursacht haben. (3) relevante Kosten aus einzelnen Betriebsbereichen zu liefern. Von diesen drei Aufgaben, die mit denen der Kostenrechnung korrespondieren, kann die erste als eigenständige Aufgabe der Kostenstellenrechnung bezeichnet werden. Dazu ist allerdings - wenn man sich bei der Kostenkontrolle nicht auf einen reinen Zeitvergleich beschränken will - eine Normalkostenrechnung oder besser eine Plankostenrechnung erforderlich. Die anderen beiden Aufgaben sind nicht eigenständig, sondern dienen der Vorbereitung der Kalkulation und Kurzfristigen Erfolgsrechnung sowie der Planungsrechnung. Im einzelnen muss sich die Kostenstellenrechnung damit befassen, • den Betrieb in Kostenstellen zu untergliedern und einen entsprechenden Kostenstellenplan aufzustellen, • die Gemeinkostenverteilung im BAB vorzunehmen und dabei auch die sog. innerbetriebliche Leistungsverrechnung durchzuführen, • die Kalkulationssätze als Vorbereitung der Kostenträgerrechnung zu ermitteln. Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.
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