auch Verursachungsprinzip genannt. Das Kostenverursachungsprinzip besagt, daß bei der Zurechnung von Kosten auf eine Bezugsgröße ein Ursache- Wirkungs-Zusammenhang beachtet werden soll. Als von einer Bezugsgröße verursacht gelten nur solche Kosten, die nicht entstehen würden, wenn die Bezugsgröße nicht existierte. In der Praxis werden jedoch oft aus Gründen der Vereinfachung die Einzelkosten nicht für jede einzelne Bezugsgröße erfaßt, sondern vielmehr für bestimmte Bezugsgrößen zusammengefaßt. Folge: Da die Kostenrechnung nur die vier Grundrechen rten verwendet, kann das Kostenverursachungsprinzip in der Kostenrechnung nur eingehalten werden, wenn zwischen der Bezugsgröße und der Höhe der Kosten proportionale Beziehungen bestehen. Kostenverursachungsgerecht können daher wegen der vereinfachten Handhabung in der Praxis nur porportionale Kosten zugerechnet werden. Damit geht das Kostenverursachungsprinzip über in ein Proportionalitätsprinzip. Diese Aussage macht deutlich, daß eine verursachungsgerechte Zurechnung gleichzusetzen ist mit dem Grenzkostenprinzip. Besteht zwischen einer Bezugsgröße und der Höhe der Kosten keine Proportionalität, z.B. weil Teile der betreffenden Kostenart fix sind, kann eine Zurechnung nicht mehr verursachungsgerecht erfolgen; eine Zurechnung der Kosten auf die Bezugsgröße ist dann nur noch nach dem Durchschnittskostenprinzip möglich.
Das Kostenverursachungsprinzip fordert, daß jeder Kostenstelle und jedem Kostenträger nur diejenigen Kosten zugerechnet werden sollen, in der sie entstanden sind beziehungsweise die er verursacht hat. Das Kostenverursachungsprinzip ist jedoch nur teilweise bei den variablen Kosten einzuhalten; bei den fixen Kosten ist es dagegen nicht möglich.
Kostenzurechnungsprinzipien
Grundsatz der Bankkosten- und -erlösrechnung, wonach einem Kostenträger nur diejenigen Kosten zugerechnet werden sollen, die er auch hervorgerufen hat. In Banken ist verursachungsgerechte Verteilung gegebener oder geplanter Gemeinkosten bzw. Fixkosten auf Kostenstellen und/oder Kostenträger schwierig. Die Vollkostenrechnung missachtet i. d. R. wegen der Notwendigkeit der geschlüsselten Verteilung von fixen bzw. Gemeinkosten auf die Kostenträger dieses Verursachungsprinzip.
Kostenrechnungsprinzipien
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