Durchschnittskostenprinzip ist ein Grundsatz langfristiger Preisgestaltung, wonach die Durchschnittskosten durch die Preise hereingebracht werden sollen (Durchschnittskostendeckung).
Prinzip einer langfristigen -, Preispolitik, bei der die Durchschnittskosten durch die Preise gedeckt werden sollen. Die Problematik liegt in der Vollkostenbetrachtung. Die in den Durchschnittskosten enthaltenen fixen Kosten begünstigen und beschleunigen bei abnehmender Beschäftigung die Tendenz der Beschäftigungsabnahme. Beschäftigungsstabilisierende Lösungen sind z.B. durch Grenzplankostenkalkulation möglich.
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