hierbei finanziert ein Beitragszahler mit seinen Beiträgen nicht die eigene Rente, sondern leistet immer nur einen Beitrag zur Finanzierung der laufenden Rente. Dafür erwirbt er eine Anwartschaft, d. h. eine staatliche Zusage auf einen Rentenanspruch. Aus den Beiträgen der Versicherten wird kein Vermögen bzw. kein Kapitalbestand angesammelt. Die Träger der Rentenversicherung fungieren vielmehr als eine Art Pumpstation. Pay-as-you-go-System ist daher die Bezeichnung im angelsächsischen Sprachraum. Das Umlageverfahren vertraut auf die Stabilität der Lohn- und Erwerbseinkommen, da die Beitragspflicht nur an diese Einkommensarten anknüpft.
Umlageverfahren oder Kostenstellenumlageverfahren ist die Sammelbe-
zeichnung für Anbauverfahren und Stufenleiterverfahren (innerbetriebliche Leistungsverrechnung).
Siehe auch: Kostenstellenumlageverfahren
Finanzierungsverfahren, das seit 1969 in der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet wird. Beim Umlageverfahren zahlen die Aktiven für die nicht mehr Aktiven. Ausgangspunkt des Umlageverfahrens ist der vor allem von Gerhard Mackenroth geäusserte Gedanke, dass die Aufwendungen für die Sozialleistungsempfänger real nur aus dem laufenden Sozialprodukt gedeckt werden können. Beim in der Rentenversicherung praktizierten Umlageverfahren soll eine Schwankungsreserve, zu deren Haltung der Versicherungsträger verpflichtet ist, in Zeiten einer defizitären Entwicklung der Zahlungsfähigkeit der Versicherungsträger dessen Handlungsfähigkeit sichern. Das Umlageverfahren wird heute als die Grundlage für den Generationenvertrag angesehen, als welcher die gesetzliche Alterssicherung häufig bezeichnet wird. Bei diesem Finanzierungsverfahren gibt es eine starke Abhängigkeit der Rentenversicherung von der Einkommensentwicklung bei den Versicherten und von der Beschäftigungssituation. Darüber hinaus ist für das Funktionieren dieses Finanzierungssystems das zahlenmässige Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentnern entscheidend (Altenlastquotient).
Versicherung
Finanzierungsform für die Zweige der Sozialversicherung. Die Versicherungsleistungen werden aus den Beitragseinnahmen desselben Jahres finanziert. Eine Kapitalbildung ist dadurch - anders als beim Kapitaldeckungsverfahren der Assekuranz - nicht möglich.
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